Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Wetterau
POL-WE: + Zeugen nach Straßenraub gesucht + Unwissenheit schützt vor Strafe nicht +
Friedberg (ots)
Bad Nauheim: Fußgängerin beraubt - Zeugen gesucht
Eine 22-jährige Bad Nauheimerin bemerkte auf ihrem Nachhauseweg am Freitagabend (19.04.2024) gegen 23:30 Uhr einen ihr unbekannten Mann, der am Anfang der Lindenstraße halb auf dem Gehweg, halb in einer Hecke stand. Die Fußgängerin wechselte die Straßenseite, um dem Mann aus dem Weg zu gehen. Nach etwa 200 Metern hörte die junge Frau Schritte hinter sich und stellte fest, dass ihr der Mann folgte. Der Unbekannte hielt die Bad Nauheimerin an der Schulter fest, woraufhin diese um Hilfe rief. Es folgte ein Handgemenge, am Ende dessen der Täter der Geschädigten das Handy entriss und zu Fuß in Richtung Bahnhof flüchtete. Der unbekannte Mann wird als Mitte bis Ende 20 Jahre alt, circa 174 cm groß und auffällig schlank bis mager beschrieben. Er hatte einen dunklen Teint, braune Augen und lockige Haare, die an den Seiten kurz geschnitten waren. Der Täter habe sehr gepflegt gewirkt. Er trug eine rote Collegejacke mit weißen Applikationen, die zu groß für ihn wirkte. Unter der Jacke trug der Mann ein dunkles T-Shirt, außerdem eine enganliegende blaue Jeans und weiß-schwarze Sneakers. Die Kriminalpolizei Friedberg fragt daher: Wer hat die Tat beobachtet? Wer kann weitere Angaben zu dem bislang unbekannten Täter machen? Zeugen können sich telefonisch unter 06031 6010 bei der Friedberger Polizei melden.
Friedberg: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Eine nicht ganz alltägliche Erklärung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bekamen Beamte der Polizeistation Friedberg am vergangenen Samstag (20.04.2024) zu hören. Im Rahmen einer Kontrollstelle, bei der der Schwerpunkt auf der Lasermessung von Geschwindigkeitsverstößen lag, hielten die Ordnungshüter einen Pkw wegen eines defekten Tagfahrlichts an. Am Steuer des Fahrzeugs saß ein 19-jähriger Mann. Beifahrer war sein 58-jähriger Vater. Als sich herausstellte, dass der junge Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, erklärte der Vater, dass er seinem Sohn gerade das Fahren beibringen wolle. Im Internet habe man gelesen, dass man das Fahren üben dürfe, sofern man nicht schneller als 30 km/h fahre. In der Tat hielt man sich an diesen Grenzwert, denn das Messgerät der Polizei hatte den Pkw nicht erfasst. Dennoch mussten Vater und Sohn über ihren Irrtum und die Falschheit der Internetauskunft durch die Polizisten aufgeklärt werden. Nach wie vor dürfen Übungsfahrten nur in Begleitung eines ausgebildeten Fahrlehrers durchgeführt werden. Auf beide kommt nun ein Strafverfahren zu - gegen den Sohn wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und gegen den Vater wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Tobias Schwarz, Pressesprecher
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