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POL-WE: + E-Bikes gestohlen + Unfallverursacher flüchtet zu Fuß + Lkw-Fahrer mit über 3 Promille +

Friedberg (ots)

Büdingen: E-Bikes gestohlen

In der Zeit zwischen 07:45 Uhr und 17:30 Uhr erbeuteten Diebe am Dienstag (30.07.2024) zwei E-Bikes und einen zusätzlichen Akku aus einer Garage in der Straße "Zum Roßgrund" in Büdingen. Die gestohlenen Räder haben einen Wert von 2.000 EUR. Hinweise zu den Tätern oder dem Verbleib der E-Bikes nimmt die Polizeistation Büdingen (Tel.: 06042 96480) entgegen.

Altenstadt: Unfallverursacher flüchtet zu Fuß

Ein 52-jähriger Altenstädter befuhr am Dienstag (30.07.2024) kurz nach Mitternacht mit einem Opel Grandland die Vogelsbergstraße aus Richtung Höchst kommend in Fahrtrichtung Lindheim. In Höhe der Hausnummer 21 kam er nach rechts von der Fahrbahn ab, touchierte zunächst eine Straßenlaterne und prallte dann in einen parkenden Mercedes Sprinter. Der Unfallverursacher stieg aus seinem Fahrzeug aus und entfernte sich zu Fuß von der Unfallstelle. Ein Zeuge folgte ihm, sodass eine Streife der Polizeistation Büdingen den 52-jährigen in der Bahnhofstraße stellen konnte. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert von über 2,09 Promille. Der Opel-Fahrer zog sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu. Es entstand ein Sachschaden im fünfstelligen Bereich. Gegen ihn wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.

Ober-Mörlen - A5: Lkw-Fahrer mit über 3 Promille

Am Dienstagvormittag (30.07.2024) kam es während eines Überholvorgangs zu einem Unfall zweier ausländischer Lkw auf der A5 bei Ober-Mörlen in Fahrtrichtung Süden. Bei dem Kontakt der beiden Lkw entstand lediglich geringer Sachschaden. Im Rahmen der Unfallaufnahme ergab sich der Streife der Polizeiautobahnstation Mittelhessen jedoch der Verdacht, dass der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Vortest ergab einen Wert von 3,19 Promille. Folge war eine Blutentnahme auf der Polizeistation. Die Staatsanwaltschaft ordnete zudem die Beschlagnahme des Führerscheins sowie die Erhebung einer Sicherheitsleistung an, da der 56-jährige Unfallverursacher über keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik verfügt.

Tobias Schwarz, Pressesprecher

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