Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf
POL-MR: Illegales Glücksspiel - Kripo beschlagnahmt 13 Geräte und über 11.000 EUR
Marburg-Biedenkopf (ots)
Hinterland/Frankfurt
Die Ermittler der BAO Spektrum beschlagnahmten in den Geschäftsräumen eines Spiel- und Wettbetriebs im Hinterland des Landkreises Marburg-Biedenkopf zehn illegal betriebene Geldspielgeräte und drei illegale Wettterminals, Geschäftsunterlagen und etwas über 5000 Euro Bargeld. Zeitgleich erfolgte in der Privatwohnung des 38 Jahre alten Verantwortlichen in Frankfurt die Sicherung weiterer mehr als 6000 Euro und eines sehr wahrscheinlich illegal erworbenen zweiten, auf den Mann ausgestellten Führerscheins.
Die BAO Spektrum vollstreckte damit unterstützt durch das ortsansässige Ordnungsamt, sowie die Bereitschaftspolizei, die Kripo Gießen und Frankfurt am Donnerstag, 24. März, zeitgleich die von der Staatsanwaltschaft Marburg beantragten und vom Amtsgericht Marburg erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse.
Die Ermittlungen wegen des Verdachts des verbotenen Glücksspiels, missachteter Gewerbevorschriften und in Bezug auf den Führerschein dauern an. Ausreichende Haftgründe lagen gegen den 38-Jährigen nicht vor, sodass die Kripo ihn nach den notwendigen Maßnahmen wieder entließ.
Die BAO Spektrum
Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte im Jahr 2021 nach immer wieder eingehenden Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen Wettbüros und Spielhallen mit kriminellem Handeln (z.B. illegalem Glücksspiel, Inverkehrbringen von Falschgeld; Schwarzarbeit) das Projekt "Spektrum" gestartet. Das Projekt war zunächst begrenzt auf die Polizeidirektion Gießen, jedoch in kurzer Zeit so erfolgreich, dass eine Ausweitung auf alle anderen Polizeidirektionen des Präsidiums erfolgte. Als "Besonderen Aufbauorganisation" (BAO) der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen arbeitet die BAO Spektrum seit 01. Juli 2021. Bis heute gab es in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums eine Vielzahl von Kontrollen mit Sicherstellungen von illegal betriebenen Spielgeräten und Wettterminals. "Ein solches Gerät macht im Jahr mehrere Zehntausend Euro Umsatz. 2021 haben wir Dutzende davon sichergestellt. Wir haben darüber hinaus zum Teil gravierende Verstöße festgestellt, etwa zoll-, steuer- und baurechtliche Verstöße. Immer arbeiten wir eng mit anderen Behörden, wie dem Zoll, dem Regierungspräsidium und der Stadt zusammen" so Polizeipräsident Bernd Paul.
Der Paragraf 284 des Strafgesetzbuches stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe, der Paragraf 285 die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Das erste Vergehen führt zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wobei sich der Strafahmen z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln auf eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren erweitert. Die Beteiligung führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Die beim Glücksspiel verwandten Geräte oder etwaiges Geld unterliegen der Einziehung. Die strafrechtlichen sind unabhängig von etwaigen gewerberechtlichen Konsequenzen.
Martin Ahlich
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