Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf
POL-MR: Keine Kontrolle ohne Folgen - Gaststätten- und Spielhallenkontrollen durch Polizei, Ordnungsamt, Hauptzollamt
Marburg-Biedenkopf (ots)
Marburg
Die Ermittler der BAO Spektrum, das Hauptzollamt Gießen, das Ordnungsamt sowie die Stadtpolizei Marburg kontrollierten am Freitag, 22. April, vier Shisha-Bars Marburg. Unterstützung erhielten die Fahnder durch die Bereitschaftspolizei. Nicht eine der Kontrollen blieb ohne Folgen! Es gab vier Strafanzeigen wegen festgestellter Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Gaststättengesetz und eine weitere nach einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Die Fahnder stellten wegen der steuerrechtlichen Verstöße insgesamt über 29 Kilogramm Shisha-Tabak sicher. Ein Betrieb fiel besonders durch einen vielfach die Normgrenze überschreitenden CO- Wert in der Luft auf. Die erste Messung führte zu einer Alarmierung der Feuerwehr und vorübergehenden Schließung des Betriebs, in dem sich zu dieser Zeit noch keine Gäste aufhielten. Die Feuerwehr überprüfte sicherheitshalber die Sauerstoffsättigung bei allen Einsatzkräften, um Gesundheitsgefahren auszuschließen. Insgesamt dauern die Ermittlungen zu den festgestellten Verstößen an.
Die BAO Spektrum
Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte im Jahr 2021 nach immer wieder eingehenden Hinweisen auf einen Zusammenhang zwischen Wettbüros und Spielhallen mit kriminellem Handeln (z.B. illegalem Glücksspiel, Steuervergehen, Inverkehrbringen von Falschgeld; Schwarzarbeit) das Projekt "Spektrum" gestartet. Das Projekt war zunächst begrenzt auf die Polizeidirektion Gießen, jedoch in kurzer Zeit so erfolgreich, dass eine Ausweitung auf alle anderen Polizeidirektionen des Präsidiums erfolgte. Als "Besonderen Aufbauorganisation" (BAO) der Kriminaldirektion des Polizeipräsidiums Mittelhessen arbeitet die BAO Spektrum seit 01. Juli 2021. Bis heute gab es in allen Landkreisen des Polizeipräsidiums eine Vielzahl von Kontrollen mit Sicherstellungen von illegal betriebenen Spielgeräten und Wettterminals. "Ein solches Gerät macht im Jahr mehrere Zehntausend Euro Umsatz. 2021 haben wir Dutzende davon sichergestellt. Wir haben darüber hinaus zum Teil gravierende Verstöße festgestellt, etwa zoll-, steuer- und baurechtliche Verstöße. Immer arbeiten wir eng mit anderen Behörden, wie dem Zoll, dem Regierungspräsidium und der Stadt zusammen" so Polizeipräsident Bernd Paul. Der Paragraf 284 des Strafgesetzbuches stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe, der Paragraf 285 die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Das erste Vergehen führt zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, wobei sich der Strafahmen z.B. bei gewerbsmäßigem Handeln auf eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren erweitert. Die Beteiligung führt zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Die beim Glücksspiel verwandten Geräte oder etwaiges Geld unterliegen der Einziehung. Die strafrechtlichen sind unabhängig von etwaigen gewerberechtlichen Konsequenzen.
Martin Ahlich
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