Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Marburg-Biedenkopf
POL-MR: Marburg: Widerstand nach RTW-Unterstützung
Marburg-Biedenkopf (ots)
Mehrere Personen belästigten eine RTW-Besatzung am Samstag, 10. Juni, so sehr, dass sie die Versorgung eines betrunkenen und nahezu hilflosen Mannes erst fortsetzen konnten, als eine Polizeistreife eintraf. Der Einsatz fand gegen 21.40 Uhr in der Werderstraße statt. Während der stark alkoholisierte 38-Jährige schließlich im RTW lag, kamen mehrere Bekannte zum RTW und störten die laufenden Maßnahmen. Die ebenfalls im RTW stehende Polizeistreife schloss daraufhin die Türen, was von außen mit Tritten oder Schlägen gegen den RTW und lautem Geschrei einer 23-jährigen Marburgerin quittiert wurde. Bei der anschließenden Kontrolle weigerte sie sich, ihre Personalien anzugeben und versuchte wegzugehen. Dies verhinderten die Polizeibeamten, wogegen sich die 23-Jährige noch wehrte. Zwei weitere Personen versuchten nun, die Maßnahmen rund um die 23-Jährige zu stoppen oder zumindest zu stören. Mit gezogenem Pfefferspray hielten die zwei Beamten die beiden auf Abstand und schoben die Personen weiter von sich weg. Dadurch stürzten der 52-jährige Mann und die 53-jährige Frau, wobei hierbei auch die Alkoholisierung des Mannes und gesundheitliche Probleme bei der Frau eine Rolle gespielt haben dürften. Lediglich die 53-Jährige verletzte sich dabei leicht, nach Eintreffen weiterer Polizeibeamter erhielten beide einen Platzverweis. Die 23-Jährige versuchte währenddessen, sich aus der Fixierung zu lösen, schrie herum und beleidigte eine Beamtin. Mit leichten Verletzungen kam die 23-Jährige schlussendlich mit zur Polizeistation. Ihr Atemalkoholwert lag bei 0,9 Promille, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft führte ein Arzt eine Blutentnahme durch. Anschließend entließen die Beamten sie und fertigten entsprechende Anzeigen. Die Polizisten blieben alle unverletzt, am RTW entstand kein Schaden. Den Patienten im RTW brachten die Beamten nach der medizinischen Behandlung ebenfalls auf die Polizeistation. Der Aufenthalt in den Gewahrsamszellen währte jedoch nur kurz, bevor er aufgrund eines offenen Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt kam.
Yasmine Hirsch, Pressesprecherin
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