POL-RZ: Ergebnisse einer Verkehrskontrolle auf der BAB 24 - 12 Fahrzeuge mussten stehen bleiben
Ratzeburg (ots)
12. Juli 2021 | Kreis Herzogtum Lauenburg - 09.07.2021 - BAB 24
Am 9.Juli 2021 führte das Polizeiautobahn- und Bezirksrevier Ratzeburg eine Verkehrskontrolle auf der BAB 24 in Fahrtrichtung Berlin durch. Zwischen den Anschlussstellen Witzhave und Schwarzenbek/Grande kontrollierten 14 Beamte in der Zeit zwischen 14.00 Uhr und 20.00 Uhr etwa 45 Fahrzeuge.
Die Polizeibeamten stellten in 23 Fällen verschiedene Ordnungswidrigkeiten und Straftaten fest, bei der Hälfte der beanstandeten Fahrzeuge untersagten sie die Weiterfahrt.
Gegen vier Fahrzeugführer wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Bei drei Autos bestand kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz, so dass ein Audi A 4, ein Renault Twingo und ein BMW X 5 an der Kontrollstelle stehen bleiben mussten. Der Fahrer des BMW war den Kollegen bereits bekannt, da er gerade zwei Tage zuvor kontrolliert wurde und somit um den fehlenden Versicherungsschutz wusste. Alle Fahrzeugführer erwarten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Gegen 19.00 Uhr kontrollierten die Beamten einen Mercedes Sprinter mit einem Anhänger. Es stellte sich heraus, dass der Sprinter vor etwa vier Wochen als unterschlagen gemeldet wurde. Die Polizeibeamten stellten den Sprinter zum Zweck der Eigentumssicherung und als Beweismittel in einem Strafverfahren sicher.
Bei den überprüften Kleintransportern beanstandeten die Polizeibeamten insgesamt 11 Überladungen, von denen sich lediglich drei im Bußgeldbereich von 95,00 Euro befanden.
Gegen den Halter eines Autotransporters mit Anhänger wurde eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz geschrieben, da in seinem Fahrzeug das erforderliche EG-Kontrollgerät nicht verbaut war.
Abschließend stellten die Beamten noch zwei männliche Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel fest. Nach der erfolgten erkennungsdienstlichen Behandlung wurden Strafanzeigen nach dem Aufenthaltsgesetz sowie Berichte an die zuständigen Ausländerbehörden und den Zoll gefertigt.
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