POL-HL: HL_St. Lorenz / Betrunken und ohne Fahrerlaubnis...
Lübeck (ots)
Nachdem der Fahrer eines Opels der Besatzung eines Funkstreifenwagens vom 2. Polizeirevier in Lübeck am Dienstagabend (29.01.2019) durch seine ungewöhnliche Fahrweise aufgefallen war, sollte dieser in der Stettiner Straße kontrolliert werden.
Gegen 20.00 Uhr bog der Opel Combo vor dem Funkwagen vom Hansering kommend in die Stettiner Straße ein, wo er durchgängig die Fahrspur des Gegenverkehrs benutzte. Die Beamten entschlossen sich, den Fahrer des Fahrzeugs zu kontrollieren und forderten diesen mittels der Stopplichtleiste zum Anhalten auf. Nachdem dieser Aufforderung über eine Strecke von zirka 200 m nicht nachgekommen wurde und der Opel sogar noch nach rechts in die Kolberger Straße geführt wurde, schalteten die Beamten als weiteres optisches Signal das Blaulicht ein. Auch dieses Signal wurde über eine Strecke von zirka 200 m missachtet, erst in Höhe der Königsberger Straße wurde der Opel an den rechten Straßenrand gelenkt.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 55-jährige, in Lübeck wohnhafte Fahrer des Opel Combo den Beamten bereits aus vorherigen Einsätzen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bekannt war. Darüber hinaus nahmen die Beamten Alkoholgeruch wahr - ein Atemalkoholtest ergab um 20.10 Uhr einen vorläufigen Wert von 2,37 Promille. Der Beschuldigte wurde dem 2. Polizeirevier in der Hansestraße zum Zwecke der Blutprobenentnahme zugeführt und dort nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Vonseiten des 2. Polizeireviers wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Missachtens von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten eingeleitet.
Bei zwei vorausgegangenen, ähnlich gelagerten Fällen mit dem 55-jährigen war aus Gründen der Gefahrenabwehr das jeweils von ihm benutzte Fahrzeug beschlagnahmt worden. Dies hinderte den Beschuldigten offensichtlich nicht daran, weiterhin Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Daher wurde auch im hier beschriebenen Fall wurde die Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet. Der Opel wurde vom Kontrollort abgeschleppt und auf dem Betriebshof des Abschleppunternehmers untergestellt.
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