POL-HL: HL- Genin - Moisling : Frisierter Mofaroller samt Fahrer aus dem Verkehr gezogen
Lübeck (ots)
Mittwochnachmittag (04.09.2019) haben Beamte des 4. Polizeireviers einen frisierten Mofaroller aus dem Verkehr gezogen. Der Fahrer stand unter Drogeneinfluss, versuchte noch vor der Polizei zu flüchten und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer. Jetzt wird wegen Straßenverkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss ermittelt.
Der 28 Jahre alte Lübecker war den Beamten gegen 15:20 Uhr in Lübeck Moisling aufgefallen. Dort wollte der bereits polizeibekannte Mann mit seinem blau weißen Mofaroller von der August-Bebel-Straße in die Stecknitzstraße abbiegen. Als er den Funkwagen erblickte, gab der Mann plötzlich Vollgas und entzog sich der geplanten Kontrolle. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Rollers von 25km/h überschritt er dabei um ein Vielfaches. Um den Beamten zu entkommen, fuhr er in den Gegenverkehr, nötigte die entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer zu einer Notbremsung. Anschließend flüchtete der Rollerfahrer über den Wanderweg am Kanal in Richtung Lübeck Zentrum. Fußgänger wurden dabei glücklicherweise nicht verletzt. Die weiteren Ermittlungen führten die Funkwagenbesatzung zu einer "Schrauberwerkstatt" im Bereich der Geniner Straße. Dort trafen sie den flüchtigen Mann samt Roller. Motor und Auspuff waren noch stark erhitzt. Der Mann übte sich in Ausreden, er wäre nicht gefahren. Diese waren jedoch nicht glaubwürdig. Während der Sachverhaltsaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Lübecker offenbar auch noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Deswegen wurde ihm im Anschluss eine Blutprobe entnommen.
Der Mofaroller wurde sichergestellt. Messungen auf dem Prüfstand ergaben, dass das Gefährt abzüglich der Toleranz eine Geschwindigkeit von 90km/h anstelle der erlaubten 25 km/h erreichte. Der Verdacht des nicht erlaubten Tunings erhärtete sich. Somit erlosch auch automatisch die Betriebserlaubnis des Rollers.
Neben der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss wurden gegen den 28-Jährigen Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Erlöschens der Betriebserlaubnis eingeleitet.
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