POL-HL: OH-Grömitz
Flucht vor der Polizei ohne Führerschein und Zulassung in Grömitz
Lübeck (ots)
In der Nacht zu Donnerstag (04.02.2021) hat die Polizei in Grömitz einen jungen Mann vorläufig festnehmen können. Er war zuvor mit zwei weiteren Verdächtigen mit einem nicht zugelassenen Audi mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Stadtgebiet vor den Beamten geflüchtet, sie hielten trotz Stoppsignalen der Polizei nicht an. Die Fahrt endete vor einem Schlagbaum in der Stettiner Straße. Gegen die Männer wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Gegen 02:25 Uhr fiel der Funkwagenbesetzung der dunkelgrüne Audi an einer Tankstelle in der Neustädter Straße in Grömitz auf, weil an der Front des PKW's kein Kennzeichen montiert war. Nachdem die Beamten gewendet hatten, um den Fahrer zu kontrollieren, fuhr der Audi plötzlich mit überhöhter Geschwindigkeit vom Tankstellengelände in Richtung Christian-Westphal-Straße. Mit Geschwindigkeiten bis zu 80 km/h flüchtete der Fahrer vor der Polizei, ignorierte das Blaulicht und die Anhaltsignale. Ungeachtet der Verkehrsvorschriften ging die Flucht weiter über die Strandallee, Seestraße und Wicheldorfstraße. In der Stettiner Straße stoppte der Audi vor einem Schlagbaum, die Türen wurden aufgerissen und drei Männer versuchten die Flucht zu Fuß fortzusetzen. Nach kurzer Verfolgung konnten die Einsatzkräfte einen 17-jährigen Ostholsteiner stellen und vorläufig festnehmen. Bei dessen Durchsuchung konnte ein Schlagring sichergestellt werden. Die fortlaufenden Ermittlungen führten die Beamten zu den zwei weiteren Verdächtigen im Alter von 16 und 18 Jahren.
Es stellte sich heraus, dass der Audi ohne gültige Zulassung und Versicherungsschutz im Straßenverkehr geführt wurde, das angebrachte hintere Kennzeichen war als entwendet registriert. Die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse und die Herkunft des Fahrzeugs werden derzeit geprüft, der PKW wurde von den Beamten sichergestellt.
Zudem war der 16-jährige vermeintliche Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis. Gegen ihn ermittelt die Polizei gesondert wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ergänzend dazu wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Kennzeichenmissbrauchs, der Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Mit Blick auf die Flucht vor der Polizei und der Vielzahl an Verkehrsverstößen muss sich der Fahrer zusätzlich mit einer Ordnungswidrigkeitensanzeige wegen der Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten und überhöhter Geschwindigkeit verantworten. Unabhängig davon wird wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ermittelt.
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