POL-HL: Lübeck - St. Gertrud
Radfahrende unter die Lupe genommen
Lübeck (ots)
Am Dienstag (19.04.2022) und Mittwoch (20.04.2022) führte das 3. Polizeirevier Lübeck in der Roeckstraße verschiedene anlassbezogene Verkehrskontrollen durch. Innerhalb einer halben Stunde wurden 20 Radfahrende bei Fehlverhalten erwischt. Bei den Autofahrenden waren es lediglich vier.
Anlass der Kontrollen war, dass in der Roeckstraße vor geraumer Zeit beidseitig der Radverkehr vom ehemaligen Radweg auf die Fahrbahn verlegt worden ist. Starke Wurzelschäden machten die Radwege nicht mehr sicher befahrbar. Zugleich wurde die Geschwindigkeit auf 30 Km/h reduziert. Viele Radfahrende empfinden seitdem das Befahren der Straße als gefährlich und beklagen die Verkehrsführung.
Am Dienstag wurde jedoch auf eine andere Beschwerde einer Verkehrsteilnehmerin reagiert, die monierte, dass viele Radfahrende, die in Richtung Heiligen-Geist-Kamp/Arnimstraße (stadtauswärts) unterwegs seien, in Höhe der Einmündung Krügerstraße die Fahrbahn queren und dort unzulässiger Weise den linksseitigen Radweg beführen, obwohl ein Radweg auf der rechten Fahrbahnseite vorhanden sei. Die Benutzung des Radweges für beide Fahrtrichtungen ist an dieser Stelle nicht gestattet und kann aufgrund der Enge zu gefährlichen Situationen im Begegnungsverkehr führen.
Um die Mittagszeit des Dienstag führten dann 2. Beamtinnen des 3. PR HL an dieser Stelle eine Kontrolle der Radfahrenden durch und stellten innerhalb einer halben Stunde 20 Verstöße fest. Das Befahren des Radweges in nicht zulässiger Richtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,00 EUR geahndet werden kann.
Am Mittwoch wurden schließlich die Autofahrer ins Visier genommen. Durch fünf Beamtinnen und Beamte des 3. PR HL und der PSt. Eichholz wurde in der Roeckstraße in Höhe der Einmündung Parkstraße eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Laserhandmessgerät durchgeführt. Hier konnten innerhalb einer Stunde (ca. 9-10 Uhr) lediglich vier ahndungswürdige Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Davon drei im Bereich 5-10 km/h und eine im Bereich 11-15 km/h. Die Ordnungswidrigkeiten sind mit einem Verwarngeld in Höhe von 30,00 EUR und 50,00 EUR bewährt.
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