POL-HL: Lübeck - St. Lorenz Nord
Polizistin nach Widerstandshandlungen verletzt
Lübeck (ots)
Am Sonntag (02.10.2022) wurde einem Pärchen der Einlass zu einer Tanzveranstaltung in der Lübecker Einsiedelstraße verwehrt. In der Folge wurden die beiden aggressiv und beschimpften die Sicherheitsmitarbeiter. Auch eine zivile Streifenwagenbesatzung griffen die beiden an. Eine Polizistin wurde dabei leicht verletzt.
Kurz vor 01:00 Uhr in der Nacht wollte ein junges Pärchen aus Lübeck (28 und 33 Jahre alt) zusammen mit weiteren Personen die Veranstaltung besuchen. Die beiden wurden jedoch durch die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter nicht hereingelassen. Darüber zeigte die Gruppe sich empört. Nach einigen Pöbeleien entfernten sie sich ein Stück. Durch eine vor Ort eingesetzte zivile Streifenbesatzung des 2. Polizeireviers Lübeck konnte beobachtet werden, wie nun Kleidungsstücke untereinander getauscht wurden, um so einen zweiten Versuch des Einlasses zu unternehmen.
Während die 28-jährige Lübeckerin erneut abgewiesen wurde, gelang ihrem 33-jährigen Partner zunächst der Einlass. Diesen Umstand teilten die beiden Polizisten der Security mit, woraufhin das Pärchen vom Veranstaltungsgelände weg begleitet werden sollte. Dabei kam es zu weiteren Pöbeleien und Beleidigungen durch die 28-Jährige. Die Polizistin und ihr Kollege gaben sich nun als solche zu erkennen und versuchten, die Situation zu schlichten. Die junge Frau zeigte sich jedoch unbeeindruckt und schimpfte weiter auf die Security.
In der Folge kam es zu einem Gerangel zwischen den beiden Beamten, dem Pärchen und einem 39-jährigen Sicherheitsmitarbeiter, in dessen Zuge die beiden Lübecker auch handgreiflich wurden. Im andauernden Gerangel wurde die Polizistin leicht verletzt, blieb aber weiter dienstfähig. Die beiden Streithähne erhielten nach erfolgter Personalienfeststellung einen Platzverweis und verließen das Veranstaltungsgelände. Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der fahrlässigen Körperverletzung, der Beleidigung, des Hausfriedensbruches und wegen falscher Namensgabe in verschiedenen Verfahren verantworten. Weil sie zudem Pyrotechnik gezündet haben, wurde ebenfalls eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz gefertigt.
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