POL-HL: HL - Kücknitz
Mann ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis, aber mit über 2 Promille auf Motorroller unterwegs - Flucht nach Unfall
Lübeck (ots)
Am Montagnachmittag, 24.10.2022, ist der betrunkene Fahrer eines Motorrollers in Kücknitz auf ein Auto aufgefahren. Anschließend floh der Rollerfahrer leicht verletzt zu Fuß und versteckte sich auf einem Grundstück, wo er jedoch von einem Zeugen entdeckt wurde.
Die alarmierte Polizei stellte schließlich fest, dass der Fahrer deutlich alkoholisiert und der Roller nicht versichert war. Auch die erforderliche Fahrerlaubnis war nicht vorhanden.
Gegen 15.45 Uhr war eine 33-Jährige aus Ostholstein mit einem Renault Megane in Kücknitz in der Dummersdorfer Straße in Richtung Neuenteilsredder unterwegs. An der Kreuzung Dummersdorfer Straße/Buurdiekstraße/Wischhofweg wollte sie nach rechts in den Wischhofweg abbiegen, vorher musste sie jedoch wegen eines vorausfahrenden Autos anhalten. Unmittelbar danach fuhr ein 26-Jähriger Lübecker mit einem Roller von hinten auf den stehenden Renault auf, der dadurch im Heckbereich beschädigt wurde.
Der Rollerfahrer stürzte und verletzte sich leicht. Anschließend hatte er es offenbar eilig und er entfernte sich zügig zu Fuß von der Unfallstelle in einen Vorgarten in der Buurdiekstraße, wo er sich vermutlich verstecken wollte. Ein weiterer Autofahrer, der den Vorfall mitbekommen hatte, folgte dem Rollerfahrer zu dem Grundstück und brachte ihn anschließend ohne Gewaltanwendung zurück zur Unfallstelle.
Eine zwischenzeitlich informierte Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Kücknitz stellte im weiteren Verlauf bei dem Lübecker Atemalkoholgeruch fest. Ein anschließender Test ergab einen vorläufigen Wert von 2,15 Promille. Weiterhin wurde ermittelt, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war und dass der Roller außerdem nicht versichert war.
Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 2000 Euro geschätzt.
Gegen den 26-jährigen Rollerfahrer wird nun wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz sowie des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt.
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