POL-HL: Lübeck - Stadtgebiet
Fahrzeugführer liefert sich Verfolgungsfahrt
Lübeck (ots)
Am Samstag (19.11.2022) kam es in Lübeck zu einer Verfolgungsfahrt zwischen einem PKW Lada und einem Streifenwagen des 3. Polizeireviers Lübeck. Eine Zeugin meldete den Lada zunächst bei der Polizei, weil dessen Fahrer diverse rote Ampeln von der Bundesstraße 104 kommend über die Wesloer Landstraße in Richtung Innenstadt ignoriert hatte. Letztlich konnte der Flüchtige in der Walderseestraße gestoppt und der Fahrer überprüft werden.
Gegen 19:00 Uhr ging der Notruf bei der Polizei ein. Ein roter PKW Lada (4x4) würde diverse rote Ampeln missachten und in Schlangenlinien sowie deutlich verlangsamt geführt werden. Außerdem sei das Warnblinklicht dauerhaft eingeschaltet. An der Kreuzung Moltkestraße/Hüxtertorallee konnte eine Streifenwagenbesatzung des 3. Polizeirevieres Lübeck das Fahrzeug antreffen. Einer versuchten Kontrolle auf der Rehderbrücke entzog sich der Fahrer durch Flucht.
Er führte seinen PKW durch Teile der Innenstadt sowie weiteren Nebenstraßen der Moltkestraße. Dann fuhr er entgegengesetzt der temporär eingerichteten Einbahnstraßenregelung der Moltkestraße in Richtung Walderseestraße, wo das Fahrzeug schließlich gestoppt werden konnte. Während der Verfolgungsfahrt kam es zu einem leichten Zusammenstoß zwischen dem Lada und dem Streifenwagen, wobei letzterer beschädigt wurde. Auch mussten in der Moltkestraße einige Fahrzeuge dem entgegenkommenden Lada ausweichen.
Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 60-jährigen Mann aus dem Landkreis Nordwest-Mecklenburg. Er zeigte sich gleichgültig und verstand die Situation nicht. Der 60-Jährige war nicht alkoholisiert. Ob er vielleicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stand, soll nun mit der Auswertung einer Blutprobe, die ihm auf dem 3. Polizeirevier entnommen wurde, geklärt werden. Sein Führerschein und auch das Fahrzeug wurden beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen Nötigung eingeleitet. Der Sachschaden beläuft sich auf rund 3.000 Euro.
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