POL-HL: Lübeck - Stadtgebiet
Verkehrskontrollen am Ende eines Lehrgangs
Lübeck (ots)
Am Samstagabend (10.12.2022) kontrollierte eine Vielzahl an Beamtinnen und Beamten aus Lübeck und Ostholstein, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes der Hansestadt Lübeck den Fahrzeugverkehr im Lübecker Stadtgebiet. Schwerpunkt war hier die Erkennung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Vorausgegangen war dazu ein Lehrgang in Scharbeutz.
Von 19:00 Uhr an bis in die Nacht hinein postierten sich die Einsatzkräfte aus Polizei und Ordnungsamt zunächst am Lindenplatz und in der Stockelsdorfer Straße (Lohmühle) in Lübeck. Es wurden jeweils Standkontrollen durchgeführt. Sie bildeten den Abschluss eines mehrtägigen Lehrgangs zum Thema Erkennung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr. Die eingesetzten Beamten konnten so das erlernte Wissen anwenden und umsetzen. Während sich die Kontrollen im Bereich der Lohmühle mehr auf den vierrädrigen Kraftfahrzeugverkehr konzentrierte, wurden am Lindenplatz überwiegend E-Scooter unter die Lupe genommen.
Schon nach wenigen Stunden fielen sieben Fahrzeugführer auf, die sich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohl ans Steuer setzten bzw. ihren Scooter führten. Drei Nutzern von den so genannten Elektrokleinstfahrzeugen wurde die Weiterfahrt untersagt, weil dessen Betriebserlaubnis erloschen war. Zugrunde lag dem eine vorausgegangene Manipulation der Elektronik des Fahrzeugs zur Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit. Sie erwartet nun ein Verwarngeld in Höhe von 50,00 Euro. Ihre Gefährte dürfen Sie bis zur Rückrüstung nicht mehr nutzen.
Ein 23-jähriger Lübecker fuhr mit seinem PKW Opel unerlaubt in die Sandstraße und überholte dabei in gefährlicher Weise einen an der Haltestelle befindlichen Linienbus. Dazu nutze er teilweise auch den linken Gehweg. Während der anschließenden Kontrolle entzog sich der Fahrzeugführer fußläufig durch Flucht den weiteren Maßnahmen. Der Grund wurde schnell klar: im Kofferraum seines Wagens hatte er einen Karton mit 30 Stangen Zigaretten ohne Steuerbandarole transportiert. Das Fahrzeug wurde durch die Stadt Lübeck zur Eigentumssicherung abgeschleppt. Die Zigaretten wurden beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Verstößen nach dem Tabaksteuergesetz sowie der Abgabenordnung gefertigt.
Anschließend wurden durch die Kräfte mobile Kontrollen im Stadtgebiet durchgeführt, bei denen weitere Verstöße, vor allem im Bereich auf Alkohol und Drogen festgestellt wurden. Im Fazit kam es zu insgesamt neun Blutprobenentnahmen nach vorherigem Drogenkonsum. Zwei PKW-Führer und sieben Nutzer:innen von E-Scootern waren hier betroffen. Ein 19-jähriger Fahranfänger hatte sich alkoholisiert hinter das Steuer seines Autos gesetzt, er pustete einen Wert von 0,46 Promille Atemalkohol. Ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erwartet zwei Fahrer eines E-Scooters. Sie wiesen eine Atemalkoholkonzentration von 0,74 Promille und 0,56 Promille auf. Neben einem Bußgeld von 500,00 EUR steht auch ein Fahrverbot von einem Monat im Raum.
Fünf männliche Verkehrsteilnehmer (PKW, E-Scooter, Fahrrad) zwischen 27 und 57 Jahren hatten offenbar zu tief in den Glühweinbecher geschaut. Sie waren deutlich alkoholisiert mit ihren Fahrzeugen unterwegs und hatten Promillewerte zwischen 1,28 und 1,67 erreicht. Dies hatte ebenfalls die Entnahme einer Blutprobe und in zwei Fällen die Beschlagnahme der Führerscheine zur Folge. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr müssen diese Fünf ebenfalls durchlaufen.
Ein 17-jähriger Lübecker war ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Auto unterwegs. Eine Anzeige wurde gefertigt, außerdem erhält die Führerscheinstelle hierüber Kenntnis. Ein Verkehrsteilnehmer führte neben 6 Gramm Marihuana zusätzlich einen Joint und einen Gegenstand zur Verarbeitung von Cannabisgras (Grinder) mit sich. Ihn erwartet diesbezüglich ein Verfahren. Bei einem anderen konnte ein Teleskopschlagstock gefunden und sichergestellt werden.
Nach einer ersten erfolgreichen Kontrolle am 21. Oktober bestätigte sich am Samstagabend, dass die Überprüfung, insbesondere von Elektrokleinstfahrzeugen nach wie vor wichtig ist. Vor allem wollen wir als Polizei den Menschen bewusst machen, dass E-Scooter verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Auch, wenn kein Führerschein erforderlich ist, gelten dieselben Promillegrenzen, wie für Autofahrer. Diese liegen bei 0,5 Promille. Ab 1,1 Promille liegt bereits eine Straftat vor, gleich so ab einem Wert von 0,3 Promille mit zusätzlichen Ausfallerscheinungen.
Die Kontrollen werden fortgesetzt.
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