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POL-ME: Schwerverletzt nach Ausweichmanöver wegen Rehen - Velbert - 1902088

POL-ME: Schwerverletzt nach Ausweichmanöver wegen Rehen - Velbert - 1902088
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Mettmann (ots)

Am späten Mittwochabend des 13.02.2019, gegen 20.40 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Mann aus Velbert, mit einem schwarzen PKW Mercedes E220, die Nierenhofer Straße (L427) im Velberter Ortsbereich Nierenhof, aus Richtung Steinbrink und Bonsfelder Straße kommend, bergauf in Fahrtrichtung Velbert-Mitte. In Höhe Hausnummer 243 musste er nach eigenen Angaben drei Rehen ausweichen, welche plötzlich aus der Dunkelheit auftauchten und die Fahrbahn überquerten. Bei einem Ausweichmanöver verlor der 28-Jährige auf feuchter Fahrbahn die Kontrolle über den Mercedes. Der Wagen schleuderte und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Auf dem Grünstreifen neben der Straße kollidierte der PKW frontal mit einem großen Findling. Dabei war die Wucht des Aufpralls so groß, dass der Wagen erst noch um 180 Grad herumschleuderte, bevor er endgültig zum Stillstand kam.

Durch den rasanten Schleudervorgang zog sich der 28-jährige Mercedes-Fahrer so schwere Verletzungen zu, dass er mit einem angeforderten Rettungswagen in ein örtliches Klinikum gebracht werden musste, wo er zur stationären ärztlichen Behandlung vorsorglich verblieb. Am Mercedes, dessen Fahrzeugfront komplett zerstört wurde, sowie am Findling und an der Wiese neben der Straße, entstand ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 10.000,- Euro. Der nicht mehr fahrbereite Unfallwagen wurde von einem angeforderten Unternehmen geborgen und abgeschleppt.

Von den Rehen gab es bei der polizeilichen Unfallaufnahme keine Spur. Sie blieben offensichtlich unverletzt.

Im Zusammenhang mit Wildunfällen geben Polizei und nationale Autoclubs immer wieder nachfolgende Tipps an Kraftfahrer:

   -	 Wenn ein Zusammenstoß unvermeidbar scheint auf keinen Fall 
ausweichen. Die Gefahren für Sie selbst (z.B. durch Baumaufprall) und
den Gegenverkehr oder nachfolgenden Verkehr sind bei Ausweichmanövern
in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit dem Wild.
   -	Bremsen Sie möglichst stark ab und halten Sie das Lenkrad gut 
fest.
   -	Schalten Sie nach einem Zusammenstoß die Warnblinkanlage ein und
sichern Sie die Unfallstelle ab. Das gilt auch für den Fall, wenn das
Tier verletzt geflüchtet ist. Ganz wichtig: Bewahren Sie Ruhe!
   -	Informieren Sie die Polizei unter der Rufnummer 110 und geben 
Sie Ihren genauen Standort durch. Sind Personen verletzt, geben Sie 
das beim Notruf unbedingt sofort an, damit auch Rettungskräfte 
entsandt werden können.
   -	Das tote Tier an den Randstreifen ziehen, damit keine 
Folgeunfälle passieren. Wegen eventueller Tollwutgefahr aber nicht 
mit bloßen Händen anfassen (Handschuhe!). Verletzte Tiere nicht 
anfassen, da sie sich wehren könnten. Warten Sie am Unfallort, bis 
die Polizei oder der Jäger da sind.

Übrigens, was viele nicht wissen:

   -	Der Schaden am Fahrzeug kann in der Regel über eine vorhandene 
Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
   -	Das angefahrene Wild darf vom Unfallort nicht entfernt werden. 
Wer dies tut, riskiert eine Anzeige wegen Wilderei. Dasselbe gilt 
auch für die Mitnahme verendeter Tiere für den eigenen Verzehr. Das 
darf nur der Jagdpächter.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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