POL-ME: Illegales Autorennen mit wilden Überholmanövern - Hilden - 1904081
Mettmann (ots)
Zwei junge Opel-Fahrer lieferten sich am Donnerstagabend des 11.04.2019, gegen 18.55 Uhr, ein Rennen auf dem Ostring in Hilden, in Fahrtrichtung eines bekannten Schnellrestaurants. Ein nachfolgender Zeuge hatte die beiden Fahrer bei ihrer wilden Fahrt beobachtet und direkt über Notruf die Polizei verständigt.
Zunächst habe der Fahrer eines Opel Adams seinen Kontrahenten nach der Kurvenauffahrt zum Ostring rücksichtslos überholt. Dabei habe er für seinen Überholvorgang eine Sperrfläche überfahren, um diesen ersten Überholvorgang rücksichtslos durchzusetzen. Der überholte Kontrahent, mit einem schwarzen Opel Corsa, habe in der Folge mehrfach versucht, wieder vor den Opel Adam zu gelangen. Dessen Fahrer habe ihn jedoch von vorne "geblockt", indem er dazu auch in die Fahrbahn des Gegenverkehrs wechselte. Dabei sei sehr wohl Gegenverkehr unterwegs gewesen, so der Zeuge gegenüber den feststellenden Beamten. Auf dem Ostring ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf freier Teil-Strecke auf 100 km/h festgesetzt.
Der Corsa-Fahrer konnte nur kurz Zeit nach dem Zeugenhinweis auf dem Parkplatz des Schnellrestaurants von Polizeikräften angetroffen werden. Der 18-jährige Fahrer aus Hilden, der erst wenige Tage zuvor seine Volljährigkeit vollendet hatte, war in Begleitung dreier Mitfahrer. Der Fahrer des Opel Adams, dessen Kennzeichen der Polizei bekannt ist, war mit seinem Fahrzeug nicht mehr vor Ort.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte die Polizei den Führerschein des Corsa-Fahrers. Gegen ihn und den anderen Opel-Fahrer wurden Anzeigen erstattet. Gegen beide Fahrzeugführer wird nun wegen der Beteiligung an einem "illegalem Rennen" verkehrspolizeilich ermittelt. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweis zum Thema an die Medien: ---
Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt. Im Zusammenhang mit illegalen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 gegen 335 Raser ermittelt.
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