POL-ME: Trunkenheitsfahrt endete mit hohem Sachschaden - Velbert - 1905158
Mettmann (ots)
Am nächtlichen Sonntagmorgen des 26.05.2019, gegen 03.45 Uhr, befuhr ein 20-jähriger Mann aus Velbert, mit einem schwarzen PKW BMW der 3er-Serie, die Friedrichstraße in Velbert-Mitte in Fahrtrichtung Werdener Straße. In Höhe des Hauses Nr. 12 kam der BMW aus zunächst ungeklärter Ursache zu weit nach links von seiner Fahrspur ab. Der BMW prallte in die Front und Seite eines blauen PKW Opel Astra mit Gütersloher Kennzeichen, der ordnungsgemäß am gegenüberliegenden Fahrbahnrand parkte. Der Astra wurde durch die Wucht des Aufpralls nach hinten und auf den Gehweg geschoben, prallte dabei noch gegen einen silbergrauen PKW Opel Corsa, der unmittelbar hinter dem Astra und ebenfalls ordnungsgemäß am Fahrbahnrand parkte. Bei der schweren Kollision der drei Fahrzeuge blieben der 20-jährige BMW-Fahrer, wie auch sein 22-jähriger Beifahrer aus Velbert, nach eigenen Angaben jeweils unverletzt. An den drei Unfallfahrzeugen entstand jedoch erhebliche Sachschaden in einer geschätzten Gesamthöhe von mindestens 23.000,- Euro.
Zeugen des Unfalles verständigten unverzüglich die Polizei und äußerten den Verdacht, dass der BMW-Fahrer vom Unfallort flüchten wolle. Dieser konnte jedoch von der Polizei angetroffen und überprüft werden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich aber heraus, dass der geständige 20-jährige BMW-Fahrer zur Unfallzeit ganz erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von annähernd 2,0 Promille (0,97 mg/l). Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten, dem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt wurde, stellten die Beamten sicher. Die wahrscheinlich totalbeschädigten Fahrzeuge BMW und Opel Astra wurden abgeschleppt.
Hinweis: Unabhängig von dem in diesem Fall festgestellten hohen Promillewert und dessen besonderer Strafbarkeit, weist die Polizei in diesem Zusammenhang noch einmal alle jungen Fahrzeugführer ausdrücklich auf die 0,0-Promille-Grenze hin, welche für Fahranfänger in der Probezeit und jeden jungen Fahrer unter 21 Jahren gilt. Wer als solch ein junger Fahrer bei Verstößen (auch ohne Unfall) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 200,- bis 1.500,- Euro rechnen. Hinzu kommen mindestens zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden, verlängert sich zudem die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet. Dann gilt auch die Null-Promille-Regel weitere zwei Jahre. Außerdem gelten natürlich auch die weiteren allgemeinen Promillegrenzen, die ein Fahrverbot und Geldbußen ab 0,5 Promille sowie Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis bei relativer oder absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 bzw. 1,1 Promille) vorsehen.
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