POL-ME: Kontrollmaßnahmen am Europäischen Tag des Fahrrades - Kreis Mettmann - 1906012
Mettmann (ots)
Die Verkehrsunfallstatistik des Jahres 2018 weist bei der Unfallbeteiligung von Fahrrad- und Pedelecfahrenden landesweit eine Negativentwicklung auf. So wurden allein im Jahr 2018 insgesamt 55 Radfahrende auf den Straße Nordrhein-Westfalens (NRW) getötet. Dies waren fünf mehr, als im Vorjahr. Die polizeilichen Unfalluntersuchungen zeigten, dass 34 (62 Prozent) der getöteten Radfahrenden ihren Unfall selbst verursacht hatten. Im Jahr 2018 verunglückten insgesamt 16.725 Radfahrende in NRW. Dies entsprach einer Steigerung um 11,4 Prozent zum Vorjahr. 44,3 Prozent dieser Verunglückten verursachten den jeweiligen Verkehrsunfall selbst. Bei den Pedelecfahrenden verlief die Unfallentwicklung noch ausgeprägter. Zwar sank die Zahl der hier Getöteten marginal auf 20 (von 21 Toten in 2017), jedoch waren hier 17 Pedelecfahrende (85 Prozent) nachweislich Verursacher der Unfallereignisse. Bei den Pedelecfahrenden insgesamt gab es 2018 einen Zuwachs an Unfallbeteiligungen von 52,1 Prozent, bei den Schwerverletzten sogar von 61 Prozent.
Am heutigen 03. Juni findet der Europäische Tag des Fahrrades statt. Ein Tag, an dem seit 1998 jährlich wiederkehrend auf das Fahrrad als alternatives Verkehrsmittel hingewiesen wird. Ein guter Anlass aber auch, um gleichzeitig auf die besonderen Verkehrsgefahren dieser Fortbewegungsart mit einem landesweiten Aktionstag der Polizei NRW hinzuweisen, an dem sich natürlich auch die Kreispolizeibehörde Mettmann, mit eigenen, präventiven und repressiven Maßnahmen beteiligt.
So war heute ein polizeilicher Präventionsstand, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, im Bereich Alter Markt in Hilden anzutreffen, an dem Verkehrssicherheitsberater der Kreispolizeibehörde Mettmann interessierte Bürgerinnen und Bürger umfassend zum Thema informieren konnten. Von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, fand auf dem Gelände einer Spedition an der Edisonstraße in Monheim am Rhein, unter persönlicher Beteiligung von Landrat Thomas Hendele, eine themenbezogene Veranstaltung zum Thema "Toter Winkel" statt, die sich speziell an Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse einer örtlichen Grundschule richtete (siehe dazu unsere Pressemitteilung/-ankündigung / ots 1905172 vom 28.05.2019).
Polizeiliche Kontrollen finden heute den ganzen Tag über an wechselnden Orten des Kreisgebietes statt. Polizeiliche Einsatzkräfte kontrollieren dabei den Zustand von Fahrrädern und Pedelecs, denn mit defekter Beleuchtung oder kaputten Bremsen fährt man nun einmal besonders gefährlich. Und es wird dabei nicht nur ermahnt, sondern auch zur Kasse gebeten: Eine defekte Bremse beispielsweise kostet 10,- Euro Verwarnungsgeld.
Rad- und Pedelecfahrende sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, denn für sie haben Kollisionen und Stürze sehr oft zumindest schmerzhafte, wenn nicht sogar schwere, bleibende oder mitunter sogar tödliche Folgen. Und auch auf den Straßen des Kreises Mettmann sind trendgemäß immer mehr Pedelecfahrende unterwegs - welche wegen ihres oftmals unerwartet flotten Tempos besonders gefährdet erscheinen.
Die häufigste Unfallursache bei unfallbeteiligten Fahrrädern und Pedelecs liegt in der Unachtsamkeit von Kraftfahrern beim Abbiegen bzw. in der Missachtung von Vorfahrt oder Vorrang. Solche Verstöße werden deshalb von der Polizei konsequent verfolgt und geahndet.
--- Ein besonders tragisches Beispiel für einen solchen Vorfahrtsunfall (siehe dazu unsere Pressemitteilung / ots 1905034 v. 06.05.2019) ereignete sich am Samstagnachmittag des 20. April 2019, gegen 14.50 Uhr, an der Ratinger Landstraße (L 239n) in Mettmann. Eine BMW-Fahrerin hatte die Kantstraße in Fahrtrichtung Ratinger Landstraße befahren und wollte an dieser nach rechts abbiegen. An der Einmündung missachtete sie aber die Vorfahrt eines 77-jährigen Fahrradfahrers aus Mettmann, der mit einem Pedelec den Geh- und Radweg der Ratinger Landstraße in Richtung Düsseldorfer Straße befuhr. Bei der resultierenden Kollision der Fahrzeuge wurde der 77-jährige Mettmanner lebensgefährlich verletzt. Er verstarb trotz intensivmedizinischer ärztlicher Behandlung am 04. Mai in einer Klinik. ---
Vielfach bringen sich Rad- und Pedelecfahrende aber auch selbst in Gefahr, zum Beispiel, wenn sie rote Ampeln missachten (mindestens 60,- Euro Bußgeld), den Radweg auf der falschen Straßenseite befahren (mindestens 20,- Euro Verwarnungsgeld) oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs sind. Und auch auf dem Zweirad birgt Ablenkung besondere Gefahren: Radfahrer, die mit dem Handy am Ohr erwischt werden, müssen deshalb 55,- Euro zahlen.
Die Polizei appelliert nicht nur heute an alle Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksichtnahme und vorausschauender Fahrweise. Radfahrern wird geraten: Tragen Sie einen Fahrradhelm, auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Denn ein Helm kann bei einem Sturz vor schweren Kopfverletzungen schützen und sogar Leben retten.
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