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Polizei Mettmann

POL-ME: Vorbildliche Zeugenhinweise zur Drogenfahrt mit einem Sattelzug - Heiligenhaus - 1906033

POL-ME: Vorbildliche Zeugenhinweise zur Drogenfahrt mit einem Sattelzug - Heiligenhaus - 1906033
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Mettmann (ots)

Am Mittwochnachmittag des 05.06.2019, gegen 16.30 Uhr, wurde die Polizei in Heiligenhaus zu einem Verbrauchermarkt an der Velberter Straße in Heiligenhaus gerufen. Mitarbeitern im Warenannahmebereich des Marktes war der Fahrer eines anliefernden Sattelzuges aufgefallen, der besonders unruhig, übernervös und aufgedreht wirkte, nach Angaben der aufmerksamen Zeugen auch nicht nur für kürzeste Zeit stillstehen konnte und scheinbar permanent herumtänzelte. Aus diesem Grund informierten die verantwortungsbewusst und vorbildlich handelnden Zeugen die Polizei, bevor der Kraftfahrer seine Fahrt fortsetzen konnte.

Als die Heiligenhauser Polizei daraufhin den 40-jährigen Kraftfahrer aus dem Ruhrgebiet noch auf dem Geländes des Marktes kontrollierte, fanden die eingesetzten Beamten die Beobachtungen und Feststellungen der Zeugen bestätigt. Ein deshalb angebotener und durchgeführter Drogentest ergab eindeutige Hinweise auf den Konsum von Amphetaminen. Daraufhin untersagten die polizeilichen Einsatzkräfte dem 40-jährigen Kraftfahrer bis auf weiteres jedes Führen von Kraftfahrzeugen. Eine Anzeige wurde erstattet, zur Beweisführung die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Der Sattelzug wurde von einem bestellten Ersatzfahrer der betroffenen Spedition übernommen.

   --- Hinweis: ---

Im Falle eines belastenden Blutprobenergebnisses erwarten die betroffenen Fahrzeugführerinnen und -führer für eine nachgewiesene Drogenfahrt schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro an, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte.

In jedem Fall erhält aber die zuständige Straßenverkehrsbehörde immer unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum weiteren Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dieser hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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