POL-ME: Gefährliche Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht endete erst in der Nachbarstadt
Mettmann (ots)
Am Samstagmittag des 27.07.2019, gegen 12.05 Uhr, kam es auf dem Breitscheider Weg im Ratinger Ortsteil Lintorf zu einem Verkehrsunfall mit Flucht. Dort befuhr ein silberner PKW Toyota Avensis die innerörtliche Kreisstraße (K19) in Richtung Lintorfer Weg. In Höhe der Einmündung An den alten Dieken verlor der Fahrer des Toyotas die Kontrolle über seinen PKW. Der Avensis prallte mit großer Wucht auf eine Verkehrsinsel in der Mitte der Fahrbahn und dort gegen ein Verkehrszeichen (Z.222 / rechts vorbei). Dabei hob der Wagen nach Angaben von Zeugen mit allen vier Rädern vom Boden ab. Trümmerteile vom Schild und vom zerstörten Außenspiegel des Toyotas trafen einen schwarzen PKW VW Touran, der im Gegenverkehr in Richtung Rehhecke unterwegs war. Obwohl durch diese Trümmerteile am VW ein geschätzter Sachschaden in Höhe von mindestens 2.000,- Euro und zusätzlicher Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro auch an der Verkehrseinrichtung selbst entstand, setzte der Toyota-Fahrer seine Fahrt mit seinem ebenfalls erheblich beschädigten Fahrzeug in Richtung Breitscheid fort ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Noch im Zuge der in Ratingen zeitnah angelaufenen Fahndungsmaßnahmen nach dem flüchtigen Toyota mit Düsseldorfer Kennzeichen, erhielt die Ratinger Polizei Kenntnis von einem aktuellen weiteren Verkehrsunfall mit Sachschaden auf der Stooter Straße im benachbarten Mülheim an der Ruhr. Dort war der gesuchte silberne Toyota Avensis in Höhe des Hauses Nr. 87 in einen Zaun gefahren. Am Mülheimer Unfallort, an dem die Chaos-Fahrt des Toyotas dann endgültig beendet war, konnte endlich auch der 55-jährige Fahrer des Wagens festgehalten und überprüft werden. Hierbei stellte sich heraus, dass der Düsseldorfer erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 3,1 Promille (1,57 mg/l). Zudem besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte zur Unfallzeit auch noch unter dem Einfluss weiterer berauschender Mittel / Drogen stand. Die ärztliche Entnahme von Blutproben wurde zur Beweisführung im eingeleiteten Strafverfahren angeordnet und durchgeführt. Einen Führerschein des Beschuldigten konnte man aber nicht sicherstellen oder beschlagnahmen, da sich schnell herausstellte, dass der 55-jährige Beschuldigte aus Düsseldorf überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt. Auch dieser Umstand wurde natürlich zur Anzeige gebracht.
Hinweis an die Medien:
Über genauere Einzelheiten zum Unfallgeschehen in Mülheim a.d. Ruhr können nur die Kolleginnen und Kollegen der Polizeipressestelle beim PP Essen weitere Auskunft erteilen.
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