POL-ME: Junge Männer liefern sich Autorennen - Velbert - 1908083
Mettmann (ots)
Zwei junge Mercedes-Fahrer lieferten sich am späten Mittwochabend des 14.08.2019, vor den Augen der Polizei, ein Autorennen in der Velberter Innenstadt. Gegen 23:00 Uhr hielt ein Mercedes C180 Kompressor neben einer zivilen Funkwagenbesatzung, die an der Poststraße vor einer rotlichtzeigenden Ampel wartete. Der junge Fahrer des Mercedes ließ sowohl den Motor seines Pkw mehrfach aufheulen als auch die Kupplung "schnacken" und erregte so die Aufmerksamkeit der Beamten. Unterdessen hielt hinter dem Mercedes C180 ein weiterer Daimler. Bei Grünlicht bogen die beiden Pkw sowie der Funkwagen nach rechts auf die Heiligenhauser Straße ab und setzten anschließend ihre Fahrt in Richtung Heiligenhaus fort. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Fahrweise der beiden durch wiederholtes starkes und unangemessenes Beschleunigen sowie sinnfreies Abbremsen bestimmt wurde. Der unbeteiligte Fahrer eines VW Passat konnte nur durch eine reaktionsstarke Gefahrenbremsung einen Auffahrunfall in Höhe der Pinner Straße verhindern.
Schließlich verloren die Beamten im Stadtgebiet Heiligenhaus die beiden Fahrzeuge aus den Augen. Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung stellten die Polizisten den Mercedes C180, der die A44 mit ca. 170 km/h bei erlaubten 120 km/h befuhr, erneut fest, hielten ihn kurz darauf an und kontrollierten den 18-jährigen Fahrer. Sowohl der Führerschein als auch der Pkw des jungen Mannes wurden sichergestellt. Weitere Ermittlungen führten die Polizei zu der Wohnanschrift des zweiten und noch flüchtigen Mercedes-Fahrers. Der gesuchte Daimler wurde dort abgestellt angetroffen und beschlagnahmt. Die Ermittlungen zu dem jungen Fahrer dauern derzeit noch an. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet. In diesem Zusammenhang bitten die Beamten den unbekannten VW-Passat-Fahrer, sowie weitere Zeugen, sich bei der Polizei Velbert, Telefon 02051/ 946-6110, zu melden.
Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen verschärft. Der neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die aus eigensüchtigen Motiven durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent verfolgt.
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