POL-ME: Polizei ermittelt nach "illegalem Straßenrennen"! - Heiligenhaus
Velbert - 1908159
Mettmann (ots)
Am späten Mittwochabend des 28.08.2019, gegen 22.20 Uhr, meldeten aufmerksame und vorbildliche Zeugen der örtlichen Polizei über Notruf zwei genauer beschriebene Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt auf dem innerörtlichen Südring (B 227) und danach fortgesetzt auf der Velberter Straße (B 227) in Heiligenhaus gefährliche Fahrmanöver durchführten und dabei offenbar auch ein "illegales Straßenrennen" durchführten.
Bei den beschriebenen Fahrzeugen handelte es sich zum einen um einen roten PKW BMW Mini, der zunächst mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit über den Südring in Richtung Velbert fuhr und dabei gleich mehrere Fahrzeuge, auf der rechten von zwei Fahrspuren, verbotswidrig und gefährdend rechts überholte. So konnte der Fahrer eines überholten Fahrzeugs eine Kollision mit dem roten Mini nur durch den reaktionsschnellen Abbruch eines schon eingeleiteten Fahrspurwechsels gerade noch verhindern.
Als der rote Mini danach an einer roten Ampel neben einem weißen VW Golf zum Stehen kam, führten beide Fahrzeugführer beim nächsten Phasenwechsel ein offensichtliches Beschleunigungsrennen gegeneinander durch, bei dem dann auf Südring und Velberter Straße die "Führungsposition" mit hohen Fahrgeschwindigkeiten (geschätzt mindestens 90 km/h) mehrfach wechselte.
In Höhe eines Verbrauchermarktes an der Velberter Straße kamen beide Fahrzeuge dann erneut vor roter Ampel zum Stillstand. Beim nächsten Phasenwechsel auf Grün fuhren die zwei nebeneinander startenden Fahrzeuge dann aus noch unbekannten Gründen plötzlich nur noch mit Schrittgeschwindigkeit weiter. Scheinbar um miteinander zu kommunizieren wurde dabei nachfolgender Verkehr behindert, auf Handzeichen und Hupsignale dieser Verkehrsteilnehmer provokativ nicht reagiert.
Die zwischenzeitlich alarmierte Polizei konnte den von Zeugen beschriebenen weißen VW Golf nur wenig später auf der Rheinlandstraße in Velbert-Mitte, in Höhe Berliner Straße antreffen, anhalten und kontrollieren. Der 19-jährige VW-Fahrer aus Heiligenhaus bestreitet jede Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen. Bei der polizeilichen Überprüfung seines Fahrzeugs stellten die Beamten diverse Fahrzeugmängel und unzulässige technische Veränderungen am Fahrzeug des Fahranfängers fest. Wegen des Verdachtes der Beteiligung an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und wegen der festgestellten Fahrzeugmängel und -veränderungen leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den jungen Fahrer ein. Der Führerschein des Beschuldigten wurde gegen dessen Widerspruch beschlagnahmt, genauso wie das gesamte Fahrzeug des jungen Mannes.
Die Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen zum beschriebenen roten PKW BMW Mini, der trotz intensiver Fahndungsmaßnahmen am Mittwochabend nicht mehr angetroffen werden konnte, dauern intensiv an. Nach Zeugenaussagen soll der Mini, in Velbert-Mitte, von der Heiligenhauser Straße nach links in die Jahnstraße abgebogen sein, bevor die alarmierte Polizei nur wenig später den weißen VW Golf antreffen und stoppen konnte. Bei der Fahndung nach dem roten Mini liegen der Polizei vielversprechende Angaben zu Fragmenten des Mettmanner Kennzeichens vor.
Weitere sachdienliche Zeugenhinweise zur gefährlichen Fahrt der zwei beschriebenen Fahrzeuge auf der B 227 am Mittwochabend, wie auch Angaben die zur Identifizierung des roten Minis und seines ebenfalls männlichen Fahrers führen, nehmen die Polizei in Heiligenhaus, Telefon 02056 / 9312-6150, und in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.
--- Hinweis zum Thema "illegale Straßenrennen" an die Medien: ---
Das Leid, das den Opfern von Autorennen, ihren Familien und Freunden zugefügt wird, lässt sich kaum ermessen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2017 die Strafen dafür deutlich verschärft. Der erst neu geschaffene § 315d des Strafgesetzbuches (StGB) stellt bereits die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen unter Strafe. Die Strafe kann bis zu zwei Jahren Haft betragen. Wenn Menschen dadurch schwer verletzt werden oder gar tödlich verunglücken, drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Zusätzlich können die Kraftfahrzeuge nach § 315f StGB zur Enteignung eingezogen werden, ggf. auch, wenn sie dem Fahrer nicht gehören. Regelmäßig werden nach solchen Rennen auch Fahrerlaubnisse entzogen.
Die Polizei leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an illegalen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie der NRW-Polizei. Menschen, die durch ihr Rasen aus eigensüchtigen Motiven das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden von der Polizei konsequent verfolgt.
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