POL-ME: Schwerer Personen- und hoher Sachschaden in der Kreuzung - Velbert
Wülfrath - 1912041
Mettmann (ots)
Am frühen, noch dunklen Freitagmorgen des 06.12.2019, um 06.25 Uhr, befuhr ein 26-jähriger Mann aus Wuppertal, mit einem weißen PKW Opel Astra, die außerörtliche Asbrucher Straße (L 427), an der Ortsgrenze von Velbert-Neviges nach Wülfrath, in Richtung Wuppertal. An der beampelten Kreuzung Dillenberger Weg wollte er nach links in Richtung Neviges abbiegen. Nachdem er auf der Linksabbiegerspur zunächst gestanden und auf den Phasenwechsel der Ampel gewartet hatte, fuhr er nach eigenen und von anderen Zeugen bestätigten Angaben an, als die Linksabbiegerampel auf Grünlicht wechselte.
In diesem Augenblick fuhr jedoch ein 62-jähriger Wuppertaler, der mit seinem schwarzen SUV Mercedes der M-Klasse die Asbrucher Straße, aus Richtung Wuppertal kommend in Gegenrichtung befuhr, zeitgleich in den Kreuzungsbereich ein. Nach seinen Angaben zeigte die Ampel seiner Fahrtrichtung ebenfalls Grünlicht. Im Kreuzungsbereich kam es zur schweren Kollision der beiden Fahrzeuge, nach welcher der Astra noch gegen den blauen PKW Ford Fiesta eines 61-jährigen Wuppertalers geschleudert wurde, welcher dem Opel, ebenfalls als Linksabbieger aus Richtung Wülfrath kommend, unmittelbar folgte.
Trotz Sicherheitsgurt und ausgelösten Airbags wurde der 26-jährige Opel-Fahrer beim Unfall schwer verletzt. Ein angeforderter Rettungswagen brachte ihn deshalb in eine Wuppertal Klinik, wo der Patient zur stationären ärztlichen Behandlung verblieb. Sowohl der Mercedes-, als auch der Ford-Fahrer, blieben nach eigenen Angaben unverletzt.
Der Mercedes und der Opel wurden beim Unfall jeweils schwer beschädigt, waren nicht mehr fahrbereit und mussten deshalb von einem örtlichen Unternehmen geborgen und abgeschleppt werden. Am Ford Fiesta entstanden nur einige Kratzer an der Karosserie. Der entstandene Gesamtsachschaden an allen drei Fahrzeugen wird mit mindestens 12.000,- Euro beziffert.
Bei einer Überprüfung der Ampelanlage und ihrer Schaltvorgänge, im Zuge der polizeilichen Unfallaufnahme, zeigte diese keinerlei Störungen und Fehlfunktionen. Bei ordnungsgemäßer Funktion hätte die Ampel für die Fahrtrichtung des Mercedes somit Rotlicht zeigen müssen, wenn die Ampel für Linksabbieger gemäß mehrerer Aussagen von Unfallbeteiligten Grünlicht zeigte.
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