POL-ME: Bei Geschwindigkeitskontrolle zu schnell und ohne Führerschein unterwegs - Hilden - 1912145
Mettmann (ots)
Regelmäßig veröffentlicht die Kreispolizeibehörde Mettmann ihre im Kreisgebiet täglich vorgeplanten Geschwindigkeitsmessstellen, allerdings auch immer mit dem deutlichen Hinweis darauf, dass die aufgelisteten Messungen abhängig sind von der tagesaktuellen Verkehrssituation und vor allem, dass darüber hinaus selbstverständlich auch an anderen Orten mit Tempokontrollen gerechnet werden muss.
Abgesehen davon, dass ein 43-jähriger PKW-Fahrer aus Duisburg diese Ankündigungen und Hinweise vielleicht nicht kannte, wurde er aber offenbar dennoch sehr von den Geschwindigkeitskontrollen überrascht, welche Einsatzkräfte der Hildener Polizei am Sonntagmorgen des 29.12.2019, zwischen 09.30 Uhr und 11.30 Uhr, mit dem Laser-Messgerät auf dem Hildener Westring (innerhalb geschlossener Ortschaft - erlaubt 50 km/h) durchführten. So kam es, dass der Mann in seinem silbernen Ford Galaxy mit 68 km/h gemessen wurde. Doch dieser Verstoß, der mit Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 35,- Euro hätte erledigt sein können, war nicht das größte Problem des 43-Jährigen. Denn bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass der Duisburger aktuell nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Diese wurde ihm im September 2019 von der Stadt Duisburg entzogen und seitdem auch nicht wiedererteilt. Die Ausrede, dass er sein Fahrzeug nur ausnahmsweise benutzt habe, um noch (viel zu) schnell zur Arbeit zu gelangen, nachdem er am Morgen verschlafen hatte, erschien wenig glaubhaft, war aber für die Folgen seines Verhaltens auch vollkommen irrelevant. Deshalb leitete die Hildener Polizei ein Strafverfahren gegen den 43-jährigen Duisburger ein. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge wurde ihm ausdrücklich untersagt. Sein Wagen blieb verschlossen am Kontrollort zurück, als der Beschuldigte seinen Weg zur Arbeit zu Fuß fortsetzen durfte.
Überrascht von den morgendlichen Geschwindigkeitskontrollen auf dem Westring wurden neben dem Duisburger offenbar auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Sie durften ihre Fahrten nach polizeilicher Kontrolle aber weiter fortsetzen. Acht Verwarnungsgelder und vier Anzeigen im Ordnungswidrigkeitsverfahren blieben ihnen aber nicht erspart, da sie am Sonntagmorgen leider ebenfalls deutlich schneller, als erlaubt, auf dem Westring unterwegs waren.
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