POL-ME: "Lügen haben nur kurze Beine" - besonders wenn die Polizei erst einmal ermittelt! - Velbert
Düsseldorf - 2001019
Mettmann (ots)
Bereits am Donnerstagmorgen des 02.01.2020 fiel einer Streifenwagenbesatzung vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, auf Streife in Velbert-Mitte, ein stadtauswärts fahrender PKW Skoda auf der innerörtlichen Langenberger Straße auf, welcher an der Fahrzeugfront kein Kennzeichen trug. Aus diesem Grund wurde der blaue, bereits 15 Jahre alte Skoda Fabia gestoppt und wegen des Kennzeichenverstoßes nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kontrolliert.
Bei der Kontrolle gab der 26-jährige Skoda-Fahrer an, dass er sich das Fahrzeug von seinem Schwager geliehen hätte und deshalb nichts mit dem fehlenden Kennzeichen zu tun hätte. Ebenso wenig wollte er wissen, woher die von den Beamten festgestellten, frischen und nicht unerheblichen Unfallspuren an der Front des Skodas stammen würden. Auch diese wären wohl seinem Schwager zuzuschreiben, gab der Düsseldorfer an.
Durch diese Angaben misstrauisch geworden, begannen die Beamten vom Verkehrsdienst noch am gleichen Tag umfangreiche Ermittlungen. Auf der Mettmanner Polizeidienststelle konnte noch am gleichen Tag ein Fundort des "vermissten" Kennzeichens ermittelt werden. Dieses war nur wenige Tage zuvor bei einer gemeldeten Verkehrsunfallflucht in Düsseldorf-Oberbilk am Unfallort zurückgeblieben! Dort wurden in einer Nacht ein Gartenzaun und zwei geparkte PKW beschädigt, wobei am Unfallort Sachschaden in vierstelliger Höhe zurückblieb. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme hatten die Düsseldorfer Kollegen das aufgefundene Kennzeichen natürlich sichergestellt und auch schon erste Ermittlungen eingeleitet.
Durch diese Ermittlungen und die Velberter Verkehrskontrolle steht inzwischen fest, dass auch beim Unfall in Düsseldorf nicht der "Schwager" gefahren ist, sondern der am 02. Januar in Velbert kontrollierte 26-jährige Düsseldorfer! Somit konnte nicht nur das passende Auto, sondern auch der passende Fahrer ermittelt werden.
Neben einer Verwarnung für das fehlende Kennzeichen, welche "nur" 60,- Euro Bußgeld bedeutet hätte, erwartet den 26-jährigen Düsseldorfer nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht mit deutlich höherer Strafe. Und das wohl sogar in doppelter Hinsicht. Denn neben einer Verurteilung wegen Verkehrsunfallflucht, mit beinahe obligatorischer Geldstrafe und Fahrverbot, könnte es für den Führerschein des Beschuldigten noch weitaus schlechter aussehen. Denn der junge Mann ist erst seit Januar 2019 im Besitz eines Führerscheines. Er befindet sich demnach noch in der Probezeit, welche nach Wiedererlangung des Führerscheines mindestens um ein Jahr verlängert werden wird! Vielleicht halten Führerscheinbehörde und Gericht den jungen Mann aber nach seinen in Düsseldorf und Velbert gezeigten Verhalten zukünftig aber auch erst einmal für gänzlich ungeeignet, um weiterhin führerscheinpflichtige Kraftfahrzeuge führen zu dürfen.
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