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POL-ME: Bei allgemeiner Verkehrskontrolle: Polizei nimmt 41-jährigen Leverkusener fest - Langenfeld - 2001038

POL-ME: Bei allgemeiner Verkehrskontrolle: Polizei nimmt 41-jährigen Leverkusener fest - Langenfeld - 2001038
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Mettmann (ots)

Diese Kontrolle hat sich gelohnt: Am Dienstagabend (7. Januar 2020) hat die Polizei in Langenfeld bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen echten "Volltreffer" gelandet: Die Beamten zogen einen 41 Jahre alten Leverkusener aus dem Verkehr - der Mann war nicht nur betrunken, sondern hatte auch keinen Führerschein. Außerdem lag gegen ihn ein offener Haftbefehl vor.

Gegen 19:15 Uhr hatten zwei Polizeibeamte aus dem Langenfelder Wach- und Wechseldienst allgemeine Verkehrskontrollen im Langenfelder Stadtgebiet durchgeführt. Dabei fiel den beiden an der Kreuzung Düsseldorfer Straße / Berghausener Straße aufgrund seiner unsicheren Fahrweise ein weißer Sprinter auf. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich dann heraus, dass die beiden Polizisten den "richtigen Riecher" hatten.

Denn als die Beamten den Wagen anhielten und den Fahrer kontrollieren wollten, konnte sich dieser nicht ausweisen. Ermittlungen über die Leitstelle ergaben jedoch, dass es sich bei dem Mann um einen 41 Jahre alten Leverkusener handelte, gegen den aufgrund von Diebstahlsdelikten ein Haftbefehl (Ersatzfreiheitsstrafe) vorlag. Zudem stellte sich bei den weiteren Ermittlungen heraus, dass der Führerschein des Mannes bereits eingezogen war, er also keine Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs besitzt. Obendrein stellten die Beamten dann auch noch fest, dass der Fahrer augenscheinlich unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein daraufhin noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1 Promille (0,53 mg/l).

Die Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein blieb nicht ohne Folgen für den gesuchten Straftäter: Er wurde vorläufig festgenommen und musste mit zur Wache, wo die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt wurde. Der Mann durfte die Wache wieder verlassen, nachdem er durch Zahlung einer Geldstrafe den Vollzug des Haftbefehls verhindern konnte. Gegen ihn wurden jedoch gleich mehrere neue Strafverfahren eingeleitet.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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