POL-ME: Mehrere Einbrüche in Supermarkt: Polizei stellt Täter - Erkrath - 2001141
Mettmann (ots)
Am noch sehr frühen Montagmorgen (27. Januar 2020) hat die Polizei einen 35-jährigen Erkrather gestellt, der zuvor in einen Supermarkt an der Röntgenstraße in Hochdahl eingebrochen war. Der Mann war bereits mehrfach als Einbrecher in dem Discounter auffällig geworden - zuletzt am Sonntag (26. Januar 2020). Er war jedoch auch schon am Sonntag in der Vorwoche (19. Januar 2020) vor genau einer Woche ebenfalls auf frischer Tat in dem Discounter vorübergehend festgenommen worden.
Das war passiert:
Um kurz vor 5 Uhr wurde die Polizei über den Sicherheitsdienst des Discounters über einen Einbruch in den Supermarkt an der Röntgenstraße informiert. Als die Beamten kurz darauf an Ort und Stelle nachschauten, trafen sie im Supermarkt auf einen "alten Bekannten", der gerade beim "Frühstücken" war: Denn der 35-Jährige, der sich zu früher Stunde unberechtigt in dem Supermarkt aufgehalten hatte, hatte bereits am Vortag (Sonntag, 26. Januar 2020) für einen Polizeieinsatz gesorgt, als er gegen 9:40 Uhr in den gleichen Supermarkt eingebrochen war.
Auch hier konnten die Polizisten den Mann noch an Ort und Stelle dabei antreffen, wie er gerade Lebensmittel aus dem Discounter verzehrte. Schon bei dieser Kontrolle stellten die Beamten fest, dass es sich um denselben Mann handelte, der bereits genau eine Woche zuvor, am Sonntag (19. Januar 2020) in den gleichen Supermarkt eingebrochen war (wir berichteten darüber in unserer Pressemeldung OTS 2001105 - siehe Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4495981). Gegen den bereits schon häufiger mit dem Gesetz in Konflikt gekommenen Erkrather wurden bereits am Sonntag erneut gleich mehrere Strafverfahren eingeleitet. Er wurde auf richterliche Anordnung nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen jedoch vor Ort entlassen.
Anscheinend unbeeindruckt von den mehreren vorübergehenden Festnahmen stieg der Mann dann am heutigen Montag erneut in den Supermarkt ein. Er ließ sich erneut widerstandslos festnehmen. Er wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen jedoch erneut aus dem Gewahrsam entlassen.
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