POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Mettmann
Haan - 2002188
Mettmann (ots)
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Mettmann ---
Am Donnerstag (27.02.2020) konnte, dank eines aufmerksamen Zeugen, eine Verkehrsunfallflucht auf einem Parkplatz an der Berliner Straße in Mettmann geklärt werden. Gegen 11:10 Uhr beobachtete der 21-jährige Mettmanner eine Fahrzeugführerin, die beim Ausparken zunächst mit ihrem Heck einen in der gegenüberliegenden Parkbucht abgestellten blauen Toyota beschädigte. Anschließend lenkte die Fahrzeugführerin ihren blauen Daimler vorwärts und touchierte hierbei einen schwarzen VW, der ebenfalls in einer Parkbucht abgestellt war. Der Zeuge hatte durch lautes Zurufen noch erfolglos versucht, die Frau vor dem abzusehenden Verkehrsunfall zu warnen.
Nach dem Zusammenstoß mit den beiden Fahrzeugen stieg die Fahrerin aus und sah sich den blauen Toyota an. Anschließend stieg sie unvermittelt in ihren Daimler ein und entfernte sich von der Unfallörtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
Der aufmerksame 21-Jährige informierte folgerichtig unmittelbar die Polizei. Im Rahmen der Unfallaufnahme konnte der Mettmanner nicht nur die Fahrerin beschreiben, sondern auch das Kennzeichen des Daimlers benennen. Eine Überprüfung an der Halteranschrift ergab, dass die 75-jährige Halterin aufgrund der sich deckenden Personenbeschreibung auch als Unfallverursacherin zweifelsfrei identifiziert werden konnte.
Da die Beamten in der Atemluft der Unfallverursacherin Alkoholgeruch feststellten, wurde sie zur weiteren Beweisführung zur Polizeiwache Mettmann gebracht. Hier wurde die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt. Der Führerschein der 75-jährigen Mettmannerin wurde sichergestellt. Ihr wurde das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeug bis auf weiteres untersagt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Mettmann, Telefon 02104 / 982-6250, jederzeit entgegen.
--- Haan ---
Am Dienstag (25.02.2020) kam es an der Breidenhofer Straße in Haan zu einer Verkehrsunfallflucht. In der Zeit zwischen 08:45 Uhr und 09:00 Uhr wurde ein auf dem Parkplatz, in Höhe der Haus Nummer 1, ordnungsgemäß abgestellter blauer VW Multivan im Frontbereich beschädigt. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Örtlichkeit, ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen. Der Schaden am Frontstoßfänger wird auf circa 1.000 Euro geschätzt.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Haan, Telefon 02129 / 9328-6480, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
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