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Polizei Mettmann

POL-ME: Versuchtes Tötungsdelikt in Langenfeld vom 6. März 2020: Polizeiliche Ermittlungen dauern an - Staatsanwaltschaft Düsseldorf setzt Belohnung aus - Langenfeld - 2005018

POL-ME: Versuchtes Tötungsdelikt in Langenfeld vom 6. März 2020: Polizeiliche Ermittlungen dauern an - Staatsanwaltschaft Düsseldorf setzt Belohnung aus - Langenfeld - 2005018
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Mettmann (ots)

Wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bereits mehrfach berichtete, kam es in den späten Abendstunden des 6. März 2020 auf dem Parkplatz des Langforter Freizeitparks in Langenfeld zu einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil eines 32 Jahre alten Mannes aus Bergisch Gladbach. Die Kreispolizeibehörde Mettmann hatte darüber seinerzeit in einer Pressemeldung berichtet (siehe OTS 2003055 - Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4543247).

Im Rahmen dessen haben Anfang April Ermittler der darauf gegründeten "Mordkommission Langfort" fünf Wohnungen in Langenfeld durchsucht und einen Tatverdächtigen wegen des Tatvorwurfs eines versuchten Tötungsdeliktes festgenommen. Die Strafverfolgungsbehörden berichteten darüber in einer gemeinsamen Pressemitteilung (siehe OTS 2004008 - Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/4562150).

   --- Aktuelle Fortschreibung ---

Die Ermittlungen der "Mordkommission Langfort" dauern an. Die Polizei sucht in diesem Zusammenhang dringend weitere Zeugen, die Angaben zum Tatgeschehen am 6. März 2020 machen können.

Diesbezüglich hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine Belohnung in Höhe von bis zu 1.500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zu einer Identifizierung der Tatbeteiligten führen.

Die Polizei fragt:

Wer hat in den späten Abendstunden des 6. März 2020 (Freitag) verdächtige Beobachtungen auf dem Parkplatz des Langforter Freizeitparks an der Langforter Straße gemacht, kann sonstige Angaben machen oder kennt möglicherweise sogar die Täter bzw. Tatbeteiligte? Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Langenfeld jederzeit unter der Rufnummer 02173 288-6310 entgegen.

Hinweis zur von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgesetzten Belohnung:

Die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgelobte Belohnung ist nicht für Personen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Hinweis an Medienvertreter:

Rückfragen zu den andauernden Ermittlungen beantwortet ausschließlich die zuständige Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Staatsanwalt Julius Sterzel
Telefon: 0211 6025-2527
E-Mail: pressestelle@sta-duesseldorf.nrw.de

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