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Polizei Mettmann

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Velbert
Hilden - 2007152

POL-ME: Verkehrsunfallfluchten aus dem Kreisgebiet - Velbert / Hilden - 2007152
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Mettmann (ots)

Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten. Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.

In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende ungeklärte Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:

   --- Velbert ---

Am Montagabend (27.07.2020) kam es, in der Zeit von 20:30 Uhr bis 20:50 Uhr, auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Sontumer Straße in Velbert zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein derzeit noch unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte die Frontstoßstange eines auf dem Parkplatz abgestellten Ford C-Max und entfernte sich, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen, vom Unfallort. Der am Ford entstandene Sachschaden wird auf circa 1.200 Euro geschätzt.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Velbert, Telefon 02051 / 946-6110, jederzeit entgegen.

   --- Hilden ---

In der Zeit von Donnerstag, 23.07.2020, 18:20 Uhr, bis Freitag, 24.07.2020, 10:20 Uhr, ereignete sich an der Straße Holbeinweg in Hilden in Höhe der Hausnummer 4 eine Verkehrsunfallflucht. Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte hierbei augenscheinlich mit seinem Fahrzeug die an der Grundstücksgrenze des Einfamilienhauses angebrachte Mauer neben der Garagenzufahrt. Ein Teil der Mauer wurde hierbei in Richtung des Gartengrundstücks gedrückt und beschädigt. Der Sachschaden wird auf mehrere hundert Euro geschätzt. An der Mauer konnten im Rahmen der Tatortaufnahme Lackrückstände gesichert werden, welche vermutlich vom Unfallverursacher stammen, der sich, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen, vom Unfallort entfernte.

Am Montagvormittag (27. Juli 2020), gegen 11:30 Uhr, bemerkte die Anwohnerin eines Grundstücks an der Einmündung Karnaper Straße / Schürmannstraße einen frischen Unfallschaden an ihrem Gartenzaun. Ein Zaunpfosten war durch die Kollision mit einem derzeit unbekannten Fahrzeug herausgebrochen und beschädigt worden. Die Schadenshöhe wird auf wenige hundert Euro geschätzt. Die Anwohnerin gab an, dass der Zaun am Samstagnachmittag (25.07.2020), gegen 17:00 Uhr, noch unbeschädigt gewesen sei. Wer in der Zeit von Samstagnachmittag bis Montagvormittag den Zaun beschädigt hat, ist derzeit unklar. Der Unfallverursacher entfernte sich augenscheinlich von der Örtlichkeit, ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.

   --- Hinweise und Tipps der Polizei ---

Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:

   - Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten 
     Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
   - Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
   - Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren.
     Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die 
     polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn
     möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen 
     Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich 
     sind.
   - Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben 
     Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
   - Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum
     flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die 
     Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der 
     Polizei Erfolg versprechend.
   - Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie 
     bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei 
     möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug 
     (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere 
     Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, 
     verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Telefax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de

Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/
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