POL-ME: Eine Festnahme - Fünf Strafanzeigen - Hilden - 2008069
Mettmann (ots)
Der Hildener Polizei gelang es am Mittwochmittag (12. August 2020), mit der Festnahme eines 50-jährigen Solingers auf frischer Tat, gleich eine Vielzahl an Straftaten aufklären zu können.
Das war passiert:
Gegen 11:50 Uhr informierten Angestellte eines Discounters an der Düsseldorfer Straße in Hilden die Polizei, nachdem ein Mann zuvor einen Fernseher entwendet hatte. Der Dieb war mit seiner Tatbeute in einem Toyota Yaris geflohen.
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten die eingesetzten Beamten das Fluchtfahrzeug im Kreuzungsbereich Hochdahler Straße / Berliner Straße sichten und es auf der Berliner Straße anhalten. Im Fahrzeuginnenraum fanden die Beamten nicht nur den betreffenden Fernseher im Wert von circa 240 Euro: Auch weitere Waren, im Gesamtwert von circa 60 Euro, die nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen ebenfalls aus dem Discounter entwendet wurden, konnten von den Beamten sichergestellt werden.
Weitergehende Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der von dem Beschuldigten genutzte Toyota Yaris ohne Einverständnis der Halterin von dem Solinger genutzt worden war. Das Fahrzeug wurde zur Eigentumssicherung sichergestellt. Hierbei wurde im Rahmen einer Durchsuchung nach weiteren Beweismitteln in einem Versteck im Handschuhfach 36 Bubbles, gefüllt mit einem weißen Pulver, aufgefunden. Nach ersten Überprüfungen handelt es sich hierbei vermutlich um Kokain, welches - in Anbetracht der Menge - einen Marktwert von circa 1.000 Euro besitzt.
Der 50-jährige polizeibekannte Solinger wurde vorläufig festgenommen und zur Polizeiwache Hilden gebracht. Eigene Angaben des Solingers, sowie ein durchgeführter Drogenschnelltest, erhärteten zusätzlich den Verdacht, dass der 50-Jährige das Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte. Zur weiteren Beweisführung wurde auf der Polizeiwache die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.
Im Rahmen der Anzeigenaufnahme auf der Wache wurde schlussendlich festgestellt, dass der 50-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, welches eine weitere Strafanzeige zur Folge hatte.
Auch wenn der Solinger, nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden musste, werden die Konsequenzen für ihn erheblich sein:
Der 50-Jährige muss sich nun wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln sowie dessen Besitz, des Ladendiebstahls, der Unbefugten Ingebrauchnahme eines Fahrzeuges, des Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten.
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