POL-ME: Stinkefinger im Straßenverkehr? Strafanzeige! - Ratingen - 2008153
Mettmann (ots)
Die Folgen nonverbaler Kommunikation muss nun ein 29-jähriger Autofahrer aus Münster tragen, welcher am Mittwochmorgen (26. August 2020) einem Polizeibeamten in einem Zivilfahrzeug mehrfach den Mittelfinger gezeigt hatte. Dieser hatte ihn zuvor durch ein einmaliges "Hupen" auf ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten hingewiesen.
Das war passiert:
Gegen 09:35 Uhr befuhr ein 59-jähriger Polizeibeamter in einem zivilen Streifenwagen, jedoch mit einem sogenannten "NRW"-Kennzeichen beschildert, die Sohlstättenstraße in Ratingen, als ihm ein vorausfahrender weißer Renault Scenic auffiel. Dieser befuhr in augenscheinlich unsicherer Fahrweise die Sohlstättenstraße in Richtung Kaiserswerther Straße. Der Polizeibeamte konnte während der Fahrt erkennen, dass der Fahrer deutlich gestikulierend Getränke an seine im Fond sitzenden Kinder reichte und hierbei mehrfach mit seinem Fahrzeug die Fahrstreifenbegrenzung überfuhr und in den Gegenverkehr kam. Glücklicherweise befanden sich zu diesem Zeitpunkt keine Fahrzeuge auf dem entgegenkommenden Fahrstreifen, so dass es zu keiner Gefährdung kam.
In der Auffahrt zur Autobahn 44 verlangsamte der Renault-Fahrer unerwartet sein Fahrzeug, so dass der Polizeibeamte sich genötigt sah, den Fahrzeugführer und dessen Beifahrerin durch einmaliges "Hupen" auf die unsichere Fahrweise aufmerksam zu machen.
Der Fahrer reagierte in höchst unangemessener und beleidigender Art und Weise und zeigte dem 59-Jährigen den ausgestreckten Mittelfinger, den sogenannten "Stinkefinger".
Auf der Autobahn überholte der Beamte den Renault Scenic, um seine Fahrt in Richtung der A 3 fortzusetzten. Als er den Renault passierte, beleidigte der Fahrer erneut den 59-jährigen Beamten, indem er erkennbar emotional aufgebracht wieder den sogenannten "Stinkefinger" ausstreckte. Der Polizeibeamte reagierte prompt und forderte den Fahrer umgehend mittels der polizeilichen Anhaltekelle auf, anzuhalten.
Die Konsequenzen für den 29-Jährigen:
Der Beamte leitete gegen den 29-jährigen Münsteraner ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein. Sogenannte Aggressionsdelikte im Straßenverkehr können empfindliche Geldstrafen, einen Führerscheinentzug oder eine sogenannte MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung zur Feststellung der Eignung und Fähigkeit, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen) zur Folge haben.
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