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POL-ME: Regionalbahn touchiert auf Gleisen stehenden Kleintransporter - Velbert - 2009151

POL-ME: Regionalbahn touchiert auf Gleisen stehenden Kleintransporter - Velbert - 2009151
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Mettmann (ots)

Am Donnerstagmittag (24. September 2020) touchierte eine Regionalbahn der Linie S9 am Bahnübergang an der Bleibergstraße in Velbert-Neviges einen an den Gleisen stehenden Bochumer Kleintransporter. Glücklicherweise wurde niemand verletzt und es entstand nur ein geringer Sachschaden an den beteiligten Fahrzeugen. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den 26-jährigen Fahrer des Transporters ein und beschlagnahmte seinen Führerschein.

Das war passiert:

Gegen 12:30 Uhr befuhr ein 26-jähriger Gelsenkirchener mit seinem Mercedes Benz Evito aus Richtung Langenberger Straße kommend die Bleibergstraße in Velbert-Neviges. In Höhe des halbseitig beschrankten Bahnübergangs überquerte er diesen, nach eigenen Angaben, bei geöffneten Schranken. Erst anschließend habe er die herannahende Regionalbahn bemerkt und, um einen Zusammenstoß zu vermeiden, sein Fahrzeug bis an die nun geschlossene Schranke zurückgesetzt.

Die Zugführerin der Linie S9 gab an, dass sie die Regionalbahn in Richtung Wuppertal geführt habe. Als sie am Bahnübergang das an den Gleisen stehende Fahrzeug bemerkt habe, habe sie eine Notbremsung eingeleitet.

Der Kleintransporter wurde vom Zug touchiert. Hierbei entstanden sowohl am Fahrzeug sowie am Zug nur geringe Schäden. Die Zugführerin erlitt durch den Unfall einen Schock und wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht, welches sie jedoch nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte. Der 26-jährige Fahrzeugführer blieb unverletzt.

Ein noch vor Ort durchgeführter Drogen- und Alkoholtest verlief bei dem 26-jährigen Gelsenkirchener negativ. Nach ersten Ermittlungen geht die Polizei davon aus, dass der Fahrer vermutlich aus Unachtsamkeit die Gleise mit seinem Kleintransporter befahren hat, obwohl die intakt arbeitende Lichtzeichenanlage auf das Herannahen des Zuges hingewiesen hatte. Aufgrund der anschließend herabgesenkten Schranken konnte der Gelsenkirchener das Gleisbett nur teilweise mit seinem Fahrzeug verlassen und der Zug touchierte die Front des Kleintransporters.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (gemäß §315 StGB) ein. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein des 26-Jährigen beschlagnahmt. Für die Zeit der Unfallaufnahme war der Zugverkehr zwischen 12:20 Uhr bis 14:35 Uhr in diesem Streckenabschnitt vollständig gesperrt.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

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