POL-ME: Nicht verkehrssicher: Polizei untersagt gleich zwei Lkw-Fahrern die Weiterfahrt - Monheim am Rhein
Hilden - 2011096
Mettmann (ots)
Am Dienstag (17. November 2020) hat die Polizei im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen in Monheim am Rhein sowie in Hilden gleich zwei Lkw-Fahrern die Weiterfahrt untersagt.
Das war geschehen:
Gegen 9 Uhr waren Lkw-Spezialisten des Verkehrsdienstes in Monheim auf der Berghausener Straße im Einsatz, als ihnen ein Lkw aus Oberhausen wegen seiner augenscheinlich unsicheren Ladung ins Auge fiel. Bei der anschließenden Kontrolle des mit Weihnachtsbäumen, Elektrogeräten sowie einer Palette mit Gefahrgut (leicht entzündbare Flüssigkeit) beladenen Lkw-Transporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 11,9 Tonnen stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug erhebliche Mängel aufwies. Außerdem konnte der Fahrer, ein 44-jähriger Wuppertaler, nicht die benötigten Beförderungspapiere für das von ihm transportierte Gefahrgut vorweisen. Daraufhin wurde der Fahrer aufgefordert, den Lkw gemeinsam mit der Polizei einer nahegelegenen Prüfstelle der KUS vorzuführen.
Hierbei wurden insgesamt 17 Mängel festgestellt, wovon alleine fünf Mängel nur die Bremsanlage betrafen! Das Prüfurteil lautete dann auch: "verkehrsunsicher". Die Beamten nahmen daraufhin Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt in Mettmann auf, welches umgehend die Stilllegung des Lkw anordnete. Den Fahrzeugführer, den Fahrzeughalter, aber auch den Verlader und Absender im gefahrgutrechtlichen Sinne erwarten nun diverse Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen, welche empfindliche Bußgelder in unterschiedlichen Höhen erwarten lassen.
Einige Stunden später kontrollierte dann ein Kradfahrer des Verkehrsdienstes auf dem Hildener Westring einen Klein-Lkw, der augenscheinlich deutlich überladen war. Schon auf den ersten Blick konnte der erfahrene Polizeibeamte erkennen, dass die Blattfedern des Fahrzeugs deutlich an der Belastungsgrenze waren. Selbst die Bereifung verformte sich bereits unter der Last.
Eine angeordnete Wägung bestätigte die Wahrnehmung des Beamten; der Fiat Ducato wog 5120 Kilogramm, obwohl die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs nur 3.500 Kilogramm beträgt. Der Klein-Lkw hatte also rund 1,6 Tonnen zu viel geladen, was einer Überladung von 46,2 Prozent entspricht. Dass sich die Brems- und Fahreigenschaften des Lkw unter dem Übergewicht deutlich verschlechtern, ist selbsterklärend. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer bis zur Um/Abladung untersagt. Den Fahrer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.
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