POL-ME: Mit 1,7 Promille gleich zwei Unfälle gebaut - Polizei zieht 43-Jährige aus dem Verkehr - Hilden - 2011143
Mettmann (ots)
Am Sonntagvormittag (29. November 2020) zog die Polizei eine 43-jährige Düsseldorferin nach gleich zwei Verkehrsunfällen aus dem Verkehr. Ein Atemalkoholtest hatte 1,7 Promille ergeben. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein und leiteten ein Strafverfahren ein.
Das war geschehen:
Gegen 10:45 Uhr wurde eine Anwohnerin der Straße "Schönholz" in Hilden durch einen lauten Knall auf einen Verkehrsunfall aufmerksam. Die Fahrerin eines Renault Kangoo hatte einen Gartenzaun beschädigt, in den sie frontal hineingefahren war. Die Anwohnerin beobachtete, wie die Fahrzeugführerin zurücksetzte und - ohne erkennbaren Grund - erneut in den Zaun fuhr. Ohne sich um eine Schadensregulierung zu bemühen, entfernte sich die Fahrzeugführerin anschließend mit ihrem Renault in Richtung "Kalstert". Zurück blieben ein geschätzter Sachschaden von 1.000 Euro und das Kennzeichen des Fahrzeuges, welches bei dem Zusammenstoß aus der Kennzeichenhalterung gerissen worden war.
Die Zeugin informierte die Polizei, welche umgehend eine Fahndung nach der flüchtigen Unfallverursacherin einleitete. Nur wenige Minuten später wurden die Beamten bei einem weiteren Verkehrsunfall fündig, diesmal auf der Walder Straße. Die Fahrerin des Renault Kangoo hatte an der Einmündung zur Max-Volmer-Straße den verkehrsbedingt vor ihr wartenden Audi S3 übersehen und war auf ihn aufgefahren. Der Audi wurde im Heckbereich leicht beschädigt, der Schaden wird auf circa 1.000 Euro geschätzt. Der Fahrer hatte die Polizei informiert, welche aufgrund der bereits bestehenden Fahndung zügig am Einsatzort eintraf.
Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Beamten in der Atemluft der 43-jährigen Düsseldorferin Alkoholgeruch fest. Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief mit 1,7 Promille (0,85mg/l) positiv. Zur weiteren Beweisführung wurde die Düsseldorferin zur Polizeiwache Hilden gebracht. Da der Verdacht bestand, dass die Düsseldorferin zwischen den von ihr verursachten Verkehrsunfällen weiteren Alkohol konsumiert hatte, wurde die ärztliche Entnahme von zwei Blutproben angeordnet. Der Führerschein wurde, aufgrund ihres eingelegten Widerspruchs, beschlagnahmt.
Die Konsequenzen für die 43-Jährige: Bis auf weiteres wurde das Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge untersagt. Wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
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