POL-ME: Festnahme und Untersuchungshaft nach schwerer Brandstiftung - Heiligenhaus - 2103108
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Mettmann (ots)
Wie die Feuerwehr Heiligenhaus bereits mit eigener Pressemitteilung / ots ( als PDF in Anlage / https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116231/4869545 ) vom gleichen Tag zeitnah berichtete, kam es am Sonntagmittag des 21.03.2021, gegen 12.15 Uhr, zu einem Zimmerbrand in einem städtischen Übergangswohnheim an der Ludgerusstraße in Heiligenhaus. Zeitnah alarmiert von der Brandmeldeanlage des Gebäudes, konnte die schnell eingetroffene Heiligenhauser Feuerwehr den Brand im Erdgeschoss des Hauses zeitnah löschen und damit eine weitere Ausbreitung des Feuers auf das restliche Gebäude erfolgreich verhindern.
Personen kamen bei dem Brand nicht zu Schaden. Der 40-jährige Bewohner des Zimmers war zum Einsatzzeitpunkt nicht vor Ort und wurde vermisst. Das vom Feuer unmittelbar betroffene Zimmer, aber auch weitere Teile des Gebäudes wurden durch den Brand zumindest vorübergehend unbewohnbar. Das Ordnungsamt der Stadt kümmerte sich deshalb um die betroffenen Bewohner und sorgte für Ersatzwohnraum.
Schon im Zuge erster polizeilicher Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass das Feuer vom verschwundenen 40-jährigen Bewohner des Zimmers vorsätzlich verursacht wurde, bevor dieser die Unterkunft fluchtartig verließ. Der Gesuchte konnte noch am gleichen Tag, gegen 14.15 Uhr, an der Hauptstraße in Heiligenhaus-Mitte angetroffen und festgenommen werden, als er dort in einer Bäckerei randalierte und deshalb die Polizei um Hilfe ersucht wurde.
Bei den weiteren Untersuchungen von Brandexperten des Kommissariats 11 erhärtete sich der Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung. Die Kriminalpolizei leitete deshalb ein Strafverfahren ein. Unter dem Tatvorwurf der vorsätzlich schweren Brandstiftung wurde der 40-jährige Festgenommene am Montag einem Haftrichter vorgeführt, welcher die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten anordnete. Angaben zu einem konkreten Motiv der Tat gibt es aktuell noch nicht.
Der im Übergangswohnheim entstandene Gebäude- und Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen der polizeilichen Brandexperten auf mindestens 50.000,- Euro.
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