POL-ME: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss - Zeuge verhindert Flucht - Haan - 2109018
Mettmann (ots)
Am Donnerstagabend des 02.09.2021, gegen 19.00 Uhr, befuhr ein 53-jähriger Mann aus Haan, mit seinem PKW VW Polo, die außerörtliche Vohwinkler Straße (L 423), im Bereich von Haan-Gruiten, in Fahrtrichtung Wuppertal-Vohwinkel. Im Kreisverkehr an der Düsseltalstraße touchierte er im Kreisel den inneren Bordstein der Mittelinsel. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und der Wagen kam in der Ausfahrt in Richtung Vohwinkel nach rechts von der Fahrbahn ab. Auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg prallte er gegen ein Verkehrszeichen, welches dabei in Bodenhöhe abgeknickt, überrollt und beschädigt wurde. Zudem entstand Flurschaden im Bereich des Grünstreifens. Mit einem platten Vorderreifen brachte der 53-Jährige seinen Polo wenige Meter weiter am Fahrbahnrand unverletzt zum Stillstand. Der am PKW VW entstandene Sachschaden wird auf rund 800,- Euro geschätzt, der Fremdschaden auf etwa die gleiche Höhe.
Der Verunfallte informierte selber nicht die Polizei. Noch bevor aber ein von ihm selbst angeforderter Abschleppwagen den nicht mehr fahrbereiten Wagen abtransportierte, wurde die örtliche Polizei von einem aufmerksamen und vorbildlichen Zeugen alarmiert. Diese stellte bei ihrer Unfallaufnahme fest, dass der 53-jährige Haaner deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Mit glasigen Augen und lallender Sprache zeigte er deutliche Ausfallerscheinungen. Ein deshalb an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille (0,63 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt mit Straßenverkehrsgefährdung ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten stellte die Haaner Polizei sicher. Gleichzeitig wurde dem 53-Jährigen bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge ausdrücklich untersagt.
Hinweis an die Medien:
Die Polizei bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei dem vorbildlich handelnden Zeugen, welcher die Polizei über das aktuelle Unfallgeschehen informierte.
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