POL-ME: Polizei zieht Raser aus dem Verkehr - Auto und Führerschein beschlagnahmt - Haan - 2202044
Mettmann (ots)
Einem aufmerksamen Zeugen ist es zu verdanken, dass die Polizei am Mittwochabend (9. Februar 2022) in Haan einen 21-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr ziehen konnte, der mit seinem Wagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Haan gerast war.
Folgendes war nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen geschehen:
Um kurz nach 21 Uhr war ein Haaner mit seinem Hund entlang der Niederbergischen Allee in Haan gegangen, als an ihm ein junger Mann in einem VW Golf vorbeifuhr. Dabei sei der Wagen beim Hochschalten wegen seines Klappenauspuffs nicht nur sehr laut, sondern mit geschätzten rund 160 bis 170 km/h auch viel zu schnell unterwegs gewesen. Ferner sei der Fahrer gemeinsam mit zwei Beifahrern die Niederbergische Allee mehrfach auf und ab gefahren, wobei der Wagen auch auf die Gegenfahrbahn geriet, weshalb der Mann folgerichtig die Polizei alarmierte. Zudem gab der Zeuge an, den Verdacht zu haben, dass Fahrer und Beifahrer die Fahrt auch noch mit ihren Handys gefilmt hatten.
Wenig später konnten die herbeigerufenen Polizeibeamten den Fahrer des VW Golf am Ende einer Sackgasse an der Niederbergischen Allee gemeinsam mit zwei Freunden antreffen. Konfrontiert mit den Beschuldigungen des Zeugen wiegelten die drei jungen Männer im Alter zwischen 20 und 21 Jahren ab und gaben zunächst an, sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gehalten zu haben. Als die Beamten jedoch die Handys kontrollierten, konnten sie Videos der kurz zuvor durchgeführten Fahrten sicherstellen. Hierbei stellte sich heraus, dass einer der jungen Männer, ein 21-jähriger Haaner, den VW Golf mit deutlich mehr als 140 km/h über die Niederbergische Allee gefahren hatte und dabei Strecke und Tacho abgefilmt hatte. Glücklicherweise befanden sich laut aktuellem Ermittlungsstand zu dieser Zeit keine anderen Verkehrsteilnehmer auf der Niederbergischen Allee, sodass es auf der Strecke mit einer Länge von etwa 1,3 Kilometern zu keinen akuten Gefährdungen Dritter gekommen war.
Die Konsequenzen:
Der VW Golf, der nicht auf den Fahrer, sondern auf den Vater eines der anderen jungen Männer zugelassen war, wurde als Tatmittel beschlagnahmt. Ebenso beschlagnahmt wurde auch der Führerschein des 21-jährigen Fahrers. Zudem stellte die Polizei die Videos der Fahrt als Beweismittel sicher. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fortbewegens als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit (§315d StGB) eingeleitet. Sowohl der Fahrer als auch die beiden Beifahrer durften anschließend die Örtlichkeit verlassen.
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