POL-ME: Absolut verkehrsunsicher trotz neuem Prüfbericht - Velbert - 2208010
Mettmann (ots)
Am Montagmittag des 01.08.2022, gegen 12.00 Uhr, fiel einem Kradfahrer vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, auf Streifenfahrt im Raum Velbert, ein weißer Kleinlastwagen Peugeot Boxer mit Gelsenkirchener Zulassung (GE-) auf, der auf der Berliner Straße in Velbert-Mitte in Richtung Willi-Brandt-Platz unterwegs war. Auffällig für den Verkehrsexperten war der Kastenwagen, weil sich der Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.800 Kilogramm schon im ersten Anblick in einem schlechten Allgemeinzustand zeigte. Umso überraschter war der Beamte, als er vom 37-jährigen Fahrer und Halter des Peugeots, bei einer sofort an Ort und Stelle durchgeführten Kontrolle, den Prüfbericht einer bestandenen Hauptuntersuchung vom 27.06.2022 präsentiert bekam, der eine erfolgte Untersuchung ohne gravierende Mängel attestierte.
Doch schon bei einer ersten, nur oberflächlichen Kontrolle des Kleinlastwagens am Montagmorgen in Velbert, wurden abgefahrene Reifen, eine defekte Feststellbremse, umfangreiche Durchrostungen und auch noch Beleuchtungsmängel an dem Transporter festgestellt. Deshalb wurde das Fahrzeug zur Beweissicherung einer örtlichen Prüfstelle des TÜV in Velbert vorgestellt. Ein dortiger Prüfer stellte dabei insgesamt 35 Mängel an dem Peugeot fest. Insbesondere erhebliche Korrosionen am Unterboden, im Bereich der Achsaufnahmen an der Vorderachse sowie am Rahmen und den Schwellern des Kastenwagens, führten zu einer absoluten Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs. Dem Straßenverkehrsamt Mettmann wurde unverzüglich Kenntnis von dem Befund gegeben. Von dort wurde daraufhin die sofortige Stilllegung des Fahrzeugs angeordnet.
Die Polizei legte gegen den 37-jährigen Fahrzeugführer und -halter des Peugeots eine entsprechend umfangreiche Anzeige vor. Zudem wurden polizeiliche Ermittlungen eingeleitet, welche zur Herkunft der vorgelegten Prüfbescheinigung und den Umständen der angeblich bestandenen Hauptuntersuchung im Juni Klarheiten bringen sollen. Dem Aussteller des offensichtlich unrichtigen Prüfberichts droht dabei eine Strafanzeige wegen Falschbeurkundung im Amt.
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