POL-ME: Polizei zieht illegalen Teerkocher aus dem Verkehr - und warnt! - Mettmann - 2305017
Mettmann (ots)
Am Mittwoch (3. Mai 2023) hat die Polizei in Mettmann den Lkw eines illegalen Teerkocher-Duos aus dem Verkehr gezogen.
Folgendes war geschehen:
Gegen 12 Uhr befuhren zwei Beamte des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Mettmann die Düsseldorfer Straße stadteinwärts in Mettmann. Dort fiel ihnen an der Kreuzung zur Peckhauser Straße ein 18-Tonnen-Lkw mit irischer Zulassung auf, welcher sich zunächst optisch in einem desolaten Zustand befand. Daraufhin stoppten die Beamten den Fahrer des Lkw und kontrollierten das Fahrzeug samt Anhänger auf dem Parkplatz eines örtlichen Discounters.
Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden Insassen des Lkw aus Osteuropa eine vollkommen ungesicherte und unlängst eingesetzte Teermaschine geladen hatten. Zudem stellte sich heraus, dass die beiden Männer (28 und 51 Jahre alt) bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten waren, zumeist wegen Betrugsdelikten in Zusammenhang mit illegal durchgeführten Teerarbeiten.
Der Fahrzeugführer händigte eine Kopie einer grünen Kfz-Versicherungskarte eines großen Versicherungskonzernes aus. Allerdings ging hieraus hervor, dass der irische Lkw in Spanien versichert sei. Vertragsabschlussort war angeblich die Baleareninsel Mallorca.
Eine Überprüfung der Versicherungsdaten bei dem spanischen Versicherer ergab jedoch, dass der Lkw aktuell über keinen gültigen Versicherungsschutz verfügt. Der vorgelegte grüne Versicherungsschein war demnach ein selbst befüllter Ausdruck aus dem Internet.
Das zog mehrere Konsequenzen für das Duo nach sich:
Für die Ladungssicherung und das "Fahren ohne Versicherungsschutz" wurden Sicherheitsleistungen von insgesamt 380 Euro erhoben. Die Weiterfahrt wurde untersagt, die Kennzeichen wurden demontiert und sichergestellt.
Die Polizei nimmt diesen Sachverhalt zum Anlass, um vor betrügerischen Teerkochern zu warnen: Diese tauchen zumeist unangemeldet und überfallartig auf und fangen auch dann an zu arbeiten, wenn der Grundstückseigentümer es ablehnt. Anschließend fordern sie Geld in nicht verhältnismäßiger Höhe für minderqualitative Arbeit. Oft muss die Teerschicht später wieder abgetragen und teuer entsorgt werden. Eine Rechnung für die überrumpelten Grundstückseigentümer gibt es nicht. Nach "getaner" Arbeit entledigen sie sich oftmals übriger Teerreste bei günstiger Gelegenheit, das heißt in Mutter Natur oder auf sonstigen privaten Flächen, die sich für sie gerade anbieten.
Die Polizei rät: Lassen sie sich nicht auf die Angebote ein. Schicken Sie die Arbeiter fort und rufen sie die Polizei!
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