Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Kaufungen: LKW-Kontrollen auf der B 7 stoppen 13-stündigen Dauerfahrer
Kassel (ots)
Eine am gestrigen Dienstag durch die Beamten des Polizeireviers Ost in Kassel auf der B 7 im Bereich der Abfahrt Niederkaufungen durchgeführte Verkehrskontrolle mit der Zielrichtung Schwerlastverkehr führte zunächst zu dem erfreulichen Ergebnis, dass keiner der kontrollierten LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Dafür begingen aber einige von ihnen kleinere und größere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie die Lenk- und Ruhezeiten, welche in erster Linie die Fahrer und die Bevölkerung vor Übermüdung und den damit verbundenen Gefahren schützen sollen.
Dauerfahrt und eine zu große Ladung
Nicht schlecht staunten die Beamten bei einem niederländischen LKW-Fahrer, der seinen LKW 13,5 Stunden am Stück bewegte und somit augenblicklich vor Ort eine längere Ruhepause verordnet bekam. Zudem muss sich der Fahrer nun auch auf ein Bußgeld in Höhe von 720 Euro einstellen.
Insgesamt kontrollierten die Polizisten im Zeitraum von 09:30 - 16:00 Uhr 24 inländische und ausländische LKW, wobei sie neben dem niederländischen Dauerfahrer auch einem polnischen Kollegen die Weiterfahrt untersagen mussten. Dieser war mit seiner Ladung, einer landwirtschaftlichen Maschine, schlichtweg zu hoch und zu breit. Der Spediteur muss nun erst einen geeigneten Anhänger beibringen, mit dem die Maximalmaße der Straßenverkehrsordnung von 4 m Höhe und 2,55 m Breite eingehalten werden können. Gegen den Fahrer wurde durch die Bußgeldstelle Kassel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 105 EUR verhängt.
Weitere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und geltende Sozialvorschriften
Neben diesen beiden Highlights führte die Kontrolle dazu, dass zwei deutsche Fahrer mit ihren nicht geringen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten nun 540 und 390 EUR Bußgeld zahlen müssen. Auch drei weitere polnische LKW-Fahrer mit mangelhafter Ladungssicherung mussten vor Ort ihre Ladung nachsichern und bekamen entsprechende Bußgelder (der Regelsatz liegt hier bei 60 Euro). Drei kleinere Verstöße im Zusammenhang mit Beleuchtungseinrichtungen an den jeweiligen LKW wurden mit einer Mängelkarte quittiert. Dies bedeutet, dass die Mängel nun zeitnah durch die Fahrer beseitigt werden müssen.
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