Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Falsches Gewinnversprechen: Betrüger ergaunern 900 Euro über digitale Guthabenkarten; Polizei gibt Tipps zum Schutz vor dieser Masche
Kassel (ots)
Kassel: Am gestrigen Montag ergaunerten Betrüger mit einem sogenannten "Gewinnversprechen" 900 Euro von einem Mann aus Kassel. Der 56-Jährige war gestern mehrfach von einer Schweizer Telefonnummer angerufen worden, wobei der Anrufer ihm versicherte, er habe bei einem Gewinnspiel gewonnen. Um den Gewinn, angeblich ein Koffer voll Geld, überbracht zu bekommen, müsse er allerdings zuvor einige Unkosten begleichen und eine Summe von 900 Euro anzahlen. Der seriös wirkende Anrufer, angeblich ein Mitarbeiter einer Firma mit Sitz in Zürich in der Schweiz, schlug dem 56-Jährigen verschiedene Zahlmethoden vor. Der Kasseler hatte vor zwei Jahren an einer Lotterie teilgenommen und war durch die geschickte Gesprächsführung des Betrügers im Glauben an einen verspäteten Gewinn. Aus diesem Grund entschied er sich für das Bezahlen über iTunes Guthabenkarten und kaufte in einem Geschäft die Karten im Wert von 900 Euro. Anschließend übermittelte er den Betrügern telefonisch die Codes aller gekauften Gutenhabenkarten. Als der für den Abend in Aussicht gestellte Übergabetermin des Geldes platzte, wurde der 56-Jährige misstrauisch und verständigte die Polizei. Die weiteren Ermittlungen führen nun die Beamten des für Betrugsdelikte zuständigen Kommissariats 23/24 der Kasseler Kriminalpolizei.
Tipps zum Schutz vor Betrug durch falsche Gewinnversprechen
Diese Betrugsmasche des falschen Gewinnversprechens ist der Polizei nicht neu. Insbesondere das Zahlen über digitale Guthabenkarten oder Online-Bezahldienste erfreut sich bei den Betrügern großer Beliebtheit. Aus diesem Grund möchte die Polizei einige Tipps geben, wie man diese Betrugsmaschen erkennen und sich davor schützen kann:
- Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
- Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 0137...).
- Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
- Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
- Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
- Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
- Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.
Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de
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