Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel
POL-KS: Ohne Führerschein und betrunken einen Unfall verursacht und abgehauen. Abholer leider auch alkoholisiert und ohne Führerschein.
Kassel (ots)
Helsa (Landkreis Kassel):
Nachdem in der Nacht zum Mittwoch der Fahrer eines 3er BMW einen Unfall in der Nähe eines Marktes im Bereich der Berliner Straße in Helsa verursacht hatte, war dieser zunächst abgehauen. Der mutmaßliche Fahrer konnte jedoch durch die eingesetzten Polizisten im Nahbereich angetroffen werden, als er gerade abgeholt werden sollte. Da sowohl der Abholer, als auch der Abzuholende alkoholisiert waren und jeweils keinen Führerschein besitzen, müssen sie jetzt mit mehreren Strafverfahren rechnen.
Wie die eingesetzten Beamten des Polizeireviers Ost berichten, stellten sie zunächst gegen 01:40 Uhr einen 3er BMW im Umfeld eines Marktes in der Ortslage Helsa fest, der augenscheinlich frisch an einer Böschung verunfallt war und dort zurückgelassen wurde. Da den Beamten zuvor am Ortsrand Helsa Personen aufgefallen waren, suchten sie erneut nach diesen und trafen dabei auch einen Mann an. Weil der Angetroffene, ein 26-Jähriger aus Kaufungen, auch Halter des verunfallten BMW ist und stark nach Alkohol roch, lag für die Beamten die Vermutung nahe, dass er der mögliche Fahrer des Unfallwagens war. In diesem Moment erschien am Ort der Kontrolle ein Opel Zafira, den die Streife ebenfalls anhielt. Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte kannten der Fahrer und die Beifahrerin des Opel den mutmaßlichen Unfallverursacher und wollten diesen abholen. Da aber der ebenfalls aus Kaufungen stammende 29-jährige Fahrer des Opel nach Alkohol roch und ein freiwilliger Atemalkoholtest bei ihm einen vorläufigen Wert von 1,35 Promille ergab, war auch seine Fahrt damit beendet. Nachdem die zwei Männer zur Blutentnahme in das Kasseler Polizeirevier Ost gebracht wurden, konnten die Beamten weiterhin ermitteln, dass beide jeweils keinen gültigen Führerschein besitzen. Neben dem Unfall mit etwa 8.000 Euro Sachschaden kommen jetzt noch mehrere Strafverfahren auf beide zu, u.a. wegen Verkehrsunfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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