POL-HR: Schwalm-Eder-Kreis: Neue Betrugsmasche - Täter nutzen fremde persönliche Bankdaten zur Bezahlung von Tickets
Homberg (ots)
Schwalm-Eder-Kreis Betrug durch Abbuchungen - Täter nutzen widerrechtlich persönliche Daten zur Bezahlung von Bus-Tickets Tatzeit: Seit März 2019 In den vergangenen Tagen wurden bei der Polizeidirektion Schwalm-Eder vermehrt Anzeigen erstattet, wonach mit ausgespähten Daten missbräuchlich vom Konto der Geschädigten Geldüberweisungen getätigt wurden. Von den Konten der Geschädigten wurden ein bis drei Überweisungen in Höhe von 50,- bis 100,- Euro getätigt. Als Verwendungszweck sind vornehmlich Fahrten (Fahrtkarte) für Flix-Bus-Fahrten angegeben. Nachdem die Geschädigten der Lastschrift widersprachen und das Geld zurückholten, folgte nach einigen Tagen eine zweite Mahnung der Fa. "RatePay GmbH" mit der Aufforderung die Rechnung mit den zusätzlichen Mahngebühren zu zahlen. Eine behauptete 1. Mahnung erhielten die Geschädigten nicht. Die Geschädigten haben nachweislich keine Fahrten mit dem Bus durchgeführt bzw. Karten gekauft. Die Ermittler der Kriminalpolizei gehen davon aus, dass unbekannte Täter mit den persönlichen Daten der Geschädigten Tickets bei der Fa. Flix-Bus gekauft haben. Wie die Täter an die Daten kamen, steht zurzeit nicht einwandfrei fest. Die Kriminalpolizei in Homberg ermittelt aktuell in 22 Fällen wegen Ausspähen von Daten und Leistungskreditbetruges. Für die Polizei sowie die Verbraucherzentralen ist diese Form des Betruges nichts Neues und zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, mit persönliche Daten verantwortungsvoll umzugehen. Die Polizei rät daher auch Strafanzeige zu erstatten, sofern unberechtigte Kontoverfügungen getroffen wurden und der Verdacht auf einen Missbrauch der persönlichen Daten vorliegt. Abgebuchte Geldbeträge sollten umgehend zurückgeholt werden. Weitere Tipps: Phishing und Schadsoftware per E-Mail Als seriöse Bank oder Firma getarnt, schöpfen Betrüger Passwörter, Kreditkarten- und Kontoinformationen oder PIN / TAN für das Online-Banking ab.
- Überprüfen Sie Ihre Nachrichten mit dem
3-Sekunden-Sicherheits-Check: Achten Sie auf Absender, Betreff und Anhänge und ob diese Ihnen plausibel erscheinen.
- Nutzen Sie einen Anti-Viren-Scanner, um mögliche Schadprogramme zu entfernen. - Führen Sie Updates immer automatisch durch. - Nutzen Sie starke Passwörter, vor allem für Zugänge zu Kunden-Accounts bei Banken, Online-Shops, sozialen Medien und für E-Mail-Postfächer. - Passwortmanager können eine hilfreiche Unterstützung sein.
Sofort reagieren bei Datenklau Personen, deren sensible Daten öffentlich gemacht oder für andere Zwecke missbraucht wurden, müssen umgehend reagieren:
- Überprüfen Sie, von welchen Konten Ihre Daten abgegriffen wurden. - Setzen Sie die Konten zurück und wählen Sie starke Passwörter.
Beginnend mit den Accounts, die für das Zurücksetzen von Passwörtern in anderen Anwendungen notwendig sind (z.B. E-Mail-Konten). In einem zweiten Schritt setzen Sie Online-Profile wie Facebook zurück, weil Sie sich mit diesem Account bei anderen Diensten anmelden können. Jede Straftat anzeigen Opfer von Cybercrime sollten jede Straftat bei der Polizei anzeigen. Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Existierendes Datenmaterial - wie E-Mails, Chat-Verläufe in Messenger-Diensten, digitale Fotos oder Videos - sind wichtige Beweismittel, die Sie bis zum ersten Kontakt mit der Polizei bestenfalls komplett unverändert lassen. BSI für Bürger: www.bsi-fuer-buerger.de ProPK: www.polizei-beratung.de Weiterführende Informationen zum Grundschutz gibt der Sicherheitskompass von Polizei und BSI. Markus Brettschneider, PHK -Pressesprecher
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E-Mail: pp-poea-homberg-ast.ppnh@polizei.hessen.de
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