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Schwalm-Eder-Kreis - Diebstahl von Geldbörsen in Lebensmittelgeschäften
Homberg (ots)
Pressemitteilung der Polizeidirektion Schwalm-Eder vom 13.12.2024:
Borken / Homberg / Schwalm-Eder-Kreis
Diebstahl von Geldbörsen in Lebensmittelgeschäften
Tatzeit: Donnerstag, 12.12.2024, 10:55 Uhr bis Donnerstag, 12.12.2024, 11:15 Uhr
Am späten Donnerstagvormittag ereignete sich ein Diebstahl einer Geldbörse in einem Lebensmittelmarkt am Gellenweg in Borken. Hierbei wurde einem 82-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis durch unbekannte Täter die Geldbörse aus der Jackentasche entwendet. Neben amtlichen Dokumenten befand sich auch die Bankkarte sowie ein niedriger dreistelliger Bargeldbetrag in der Geldbörse.
In jüngster Zeit ereigneten sich mehrere gleichgelagerte Taten im Schwalm-Eder-Kreis.
Neben dem Diebstahl der Geldbörse an sich, schließen sich oftmals auch Folgetaten an, bei denen die Täter die erbeutete Bankkarte unmittelbar einsetzen. So auch letztmalig nach einem Diebstahl im November in Homberg, wo einem 89-jährigen Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis in einem Lebensmittelmarkt die Geldbörse entwendet wurde. Kurz nach dem Geldbörsendiebstahl setzten die unbekannten Täter mehrfach die gestohlene Bankkarte im Zahlungsverkehr ein, wodurch ein Schaden im dreistelligen Bereich entstand.
Bei nicht wenigen Taten wird durch die unbekannten Täter unmittelbar die kurz zuvor erbeutete Bankkarte auch an nahe gelegenen Geldautomaten eingesetzt, um größere Bargeldbeträge abzuheben.
Hinweise der Polizei:
=Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm = Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah = Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab = Die PIN sollte keinesfalls notiert in der Geldbörse mitgeführt werden, auch nicht als vermeintliches Geburtsdatum oder Telefonnummer getarnt = Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort über den Sperr-Notruf 116 116 sperren. = Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei
Jens Breitenbach, PHK - Pressesprecher -
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