POL-KB: Bromskirchen-Somplar - Garagenbrand nach Abflammen von Unkraut - Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Abflammgeräten
Korbach (ots)
Am Freitagnachmittag (10. Juni) kam es im Bromskircher Ortsteil Somplar zum Brand einer Garage, der wahrscheinlich durch den Einsatz eines Abflammgerätes verursacht wurde. Es entstand erheblicher Sachschaden. Die Polizei gibt Hinweise zum Umgang mit Abflammgeräten.
Ein Hausbesitzer hatte nachmittags seinen Hof und seine Garagenzufahrt im Wacholderweg mit einem Abflammgerät bearbeitet, um das Unkraut zu entfernen. Nachdem er diese Arbeiten beendet hatte, verließ er sein Haus und fuhr weg. Etwa 2 Stunden später, gegen 17.30 Uhr, rief ihn ein Nachbar an, da seine Garage Feuer gefangen hatte. Die sofort alarmierten Feuerwehren aus Somplar, Bromskirchen, Allendorf/Eder und Frankenberg konnten das Feuer ablöschen und ein Übergreifen der Flammen auf das angrenzende Wohnhaus verhindern. Die Garage und ein darin abgestelltes Auto wurden durch das Feuer stark beschädigt, das Wohnhaus wurde durch das Löschwasser in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtschaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 50.000 Euro.
Nach ersten Erkenntnissen der Frankenberger Polizei wurde der Brand durch den vorherigen Einsatz des Abflammgerätes verursacht. Die weiteren Ermittlungen werden bei der Kriminalpolizei Korbach geführt.
Brände nach dem Abflammen von Unkraut: Leider keine Einzelfälle!
Gerade im Frühjahr nutzen viele Grundstückseigentümer Abflammgeräte, um ungeliebte Pflänzchen auf dem Hof, der Terrasse oder im Garten zu entfernen. Ein Unterfangen, bei dem regelmäßig die Feuerwehr zu Hilfe eilen muss und die Polizei Ermittlungen aufnimmt.
Leider keine Einzelfälle. So kam es in den letzten Wochen in Landkreis Waldeck-Frankenberg wiederholt zu Bränden, die im Zusammenhang mit Unkrautverbrennungsmaßnahmen stehen. Dabei wurden nicht nur Sträucher und Hecken beschädigt, sondern auch ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen oder sogar Menschenleben in Gefahr gebracht.
Neben der Schadensregulierung und einer möglichen Zahlung der Einsatzkosten kommt für die Verursacher auch die Verwirklichung einer Straftat in Betracht. So sind in den §§ 306 bis 306f des Strafgesetzbuches die Tatbestände rund um die Brandstiftung geregelt - diese können von Geldbuße bis zu einer erheblichen Freiheitsstrafe reichen.
Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu begegnen.
Tipps ihrer Polizei:
Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.
Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.
Verzichten Sie bei langanhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen ist zu groß.
Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflammen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.
Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.
Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.
Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.
Bewahren Sie die Gasflaschen unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.
Dirk Richter
Kriminalhauptkommissar
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