POL-ESW: Betrüger mit "Enkeltrickmasche" in Witzenhausen aktiv; Polizei registriert 7 Fälle
Eschwege (ots)
Polizei Witzenhausen
Am Dienstag und Mittwoch waren wieder Betrüger mit der "Enkeltrickmasche" aktiv. Diesmal nahmen sich die Unbekannten den Bereich Witzenhausen vor. Insgesamt musste die Polizei in Witzenhausen 7 Strafanzeigen wegen Betruges aufnehmen, in allen Fällen blieb es aber letztlich beim Versuch.
Am Dienstagmittag gegen 12.00 Uhr rief eine Frau bei einer 84-Jährigen Witzenhäuserin an und gab sich, nachdem sie durch geschickte Gesprächsführung den tatsächlichen Namen der Enkelin der 84-Jährigen erfahren hatte, sich als deren Enkelin JOHANNA aus und versuchte die 84-Jährige zu einer finanziellen Unterstützung in Höhe von 4000 Euro für einen Wohnungskauf zu überreden. Die 84-Jährige erwiderte daraufhin, dass sie nicht über so viel Geld verfüge, woraufhin die Anruferin schließlich das Gespräch beendete. Als die 84-Jährige einen Tag später mit ihrem Sohn und dieser dann auch mit seiner Tochter, der "echten" Johanna, Rücksprache hielt, wurde der Betrugsversuch offenkundig.
Am Mittwochmittag versuchten die unbekannten Betrüger dann in der Zeit zwischen 11.20 Uhr und 12.45 Uhr bei sechs weiteren Opfern ebenfalls mit der Masche des "Enkeltricks" auf betrügerische Weise an Geld zu gelangen.
In einem Fall erkannte eine 86-Jährige Witzenhäuserin gleich anhand der Stimme, dass es sich bei der Anruferin nicht um ihre vermeintliche Tochter "Iris" handelte und beendete das Gespräch.
In den anderen Fällen, in denen jeweils Männer aus Witzenhausen im Alter zwischen 70 und 90 Jahren das Ziel einer ca. 20-25-jährigen, hochdeutsch sprechenden, Anruferin waren, erkannten die Männer auch jeweils frühzeitig, dass es sich nicht um ihre Enkeltochter bzw. Verwandte handelte und beendeten dann das Gespräch, ohne das die Anruferin weitere Forderungen stellen konnte.
Sollten Sie ähnliche Anrufe erhalten sollten Sie folgende Tipps beachten:
-Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
-Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
-Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.
-Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
-Lassen Sie sich vom Anrufer die Telefonnummer geben und überprüfen Sie diese mit bereits bekannten Nummern.
-Rufen Sie die jeweilige Person unter der lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
-Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
-Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110 und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de
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