POL-ESW: Kripo ermittelt wegen Verdacht des Wuchers; Polizei warnt vor unseriösen Handwerkern
Eschwege (ots)
Polizei Eschwege
Wegen eines Vorfalls vom Freitagmorgen, wo ein Rentner in Bad Sooden-Allendorf für Reinigungsarbeiten an Pflastersteinen 4500 Euro bezahlen sollte, ermittelt jetzt die Polizei wegen Verdacht des Wuchers.
Von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr hatten zwei Männer und eine Frau, von einer offenbar in Bad Sooden-Allendorf ansässigen Firma, bei einem 74 -jährigen Rentner Reinigungsarbeiten an einer Fläche mit Pflastersteinen ausgeführt. Die besagte Firma betreibt allem Anschein nach ein Gewerbe und bietet dabei u.a. Reinigungsarbeiten an Steinen und Pflasterbelägen an.
Die Beamten kamen gerade noch rechtzeitig hinzu, als der Rentner für die abgeschlossenen Arbeiten einen Bargeldbetrag von 4500 Euro an die Arbeiter aushändigen wollte, was durch die Beamten dann aber noch verhindert werden konnte. Da in dem Fall keine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erfolgte und der Betrag von 4500 Euro für die Arbeitszeit von 1,5 Stunden deutlich zu hoch erschien, wurden die gesamten Personalien der Reinigungsarbeiter erhoben. Die Kriminalpolizei in Eschwege hat in dem Fall nun Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Firma wegen Verdacht des Wuchers aufgenommen.
Die Polizei warnt daher aus gegebener Veranlassung auch hinsichtlich unseriöser Handwerkerleistungen und gibt dazu die folgenden Tipps:
-Lassen Sie nur Handwerker in ihre Wohnung/Haus/Grundstück, die sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind.
-Lehnen Sie jegliche Angebote von Wanderarbeitern ab, die ihnen spontane Bauarbeiten auf ihrem Grundstück (insbesondere Dach- und Pflasterarbeiten) anbieten.
-Tatsächlich sofort angefangene Arbeiten dienen nur als Täuschung und werden nicht beendet.
-Derartige Arbeiten werden meistens unfachmännisch, fehlerhaft und unvollständig ausgeführt. Eine spätere Instandsetzung ist oftmals teurer und aufwändiger, als vorher.
-Zahlen Sie niemals Geld im Voraus.
-Werden Sie hellhörig, wenn der verlangte/ausgemachte Preis in keinerlei Verhältnis zu den durchgeführten Arbeiten und der aufgewendeten Zeit steht.
-Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag mit ausgewiesener Mwst. geben und im Anschluss eine ordentliche Rechnung.
-Ziehen Sie im Zweifel Vertrauenspersonen zu Rate und erstatten sie ggfs. Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen und Tipps erhalten sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de
Polizeidirektion Werra-Meißner - Pressestelle -PHK Först
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