POL-ESW: Versuchter Trickbetrug mittels "Gewinnversprechen"; Polizei warnt vor Betrugsmasche
Eschwege (ots)
Polizei Hessisch Lichtenau
Bei der Polizei in Hessisch Lichtenau ist am Montag ein versuchter Betrug mittels der Masche "Gewinnversprechen" zur Anzeige gebracht worden. Wie die Beamten berichten, erschien am Montagabend ein 64-jähriger Mann auf der Dienststelle und gab an, bereits am Samstagnachmittag von einem unbekannten Mann angerufen worden zu sein, der ihm mitgeteilt habe, dass er Mitte 2019 bei einem Online-Preisausschreiben 39.500 Euro gewonnen habe. Für Notarkosten und Gebühren seien jedoch noch 950 Euro fällig. Weitere Details sollten dann in einem Telefonat am Montag folgen. Am Montag meldete sich dann eine Frau in gleicher Sache und gab dem 64-Jährigen auf, die 950 Euro in Form von Steam-/Gutscheinkarten zu besorgen. Am Dienstag würde man sich dann nochmal melden bzgl. der Gewinnübergabe.
Zwischenzeitlich recherchierte der 64-Jährige dann selbständig und fand so heraus, dass diese Vorgehensweise eine einschlägige Betrugsmasche ist, woraufhin er den Vorfall zur Anzeige brachte. Zu den beiden Anrufern konnte der 64-Jährige im Rahmen der Anzeigenerstattung dann noch folgende Angaben machen:
>am Samstag: männlich; sprach hochdeutsch ohne Akzent; geschätztes Alter 30 Jahre, hohe Stimme
>am Montag: weiblich; sprach hochdeutsch ohne Akzent, meldete sich als "Nina Braun", geschätztes Alter 40-45 Jahre
>Tipps der Polizei:
Bei derartigen Anrufen sollen Sie Folgendes beachten:
-Geben Sie niemals vorher auf Anweisung Geld (z.B. für Gutscheinkarten/Steamkarten/Prepaidkarten o.ä.) aus, um danach einen Gewinn zu erhalten!
-Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an, um Gewinncodes zu übermitteln oder einen Gewinn anzufordern!
-Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an Gewinnspielen teilgenommen haben. Wer an Gewinnspielen nicht teilnimmt, kann auch nicht gewinnen!
-Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und das Gewinnspiel um das es angeblich geht.
-Gehen Sie niemals auf Geldforderungen ein, ziehen Sie im Zweifel eine Person ihres Vertrauens zu Rate.
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