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POL-ESW: Unbekannte versuchen mit der Masche "Gewinnversprechen" und "falschen Inkassoschreiben" zu betrügen; die Kripo in Eschwege hat in beiden Fällen Ermittlungen aufgenommen

Eschwege (ots)

Polizei Eschwege

Bei der Polizei in Eschwege und Sontra sind am Dienstag zwei versuchte Betrügereien zur Anzeige gebracht worden, deren weitere Ermittlungen nun die Kriminalpolizei in Eschwege übernommen hat.

Eine 82-jährige Rentnerin aus Herleshausen hat am Vormittag den Erhalt eines Inkasso-Schreibens vom vergangenen Freitag zur Anzeige gebracht, wonach die Frau für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag einen Betrag von ca. 540 Euro zahlen sollet. Tatsächlich war ein derartiger Vertrag nie zu Stande gekommen, so dass es sich um ein betrügerisches Schreiben handelt, in welchem die Opfer verunsichert und zur Zahlung des Geldbetrages entsprechend unter Druck gesetzt werden sollen. Das brachte die Frau am Dienstag nun zur Anzeige.

Opfer einer anderen betrügerischen Masche wurde am Montag ein 78-jähriger Mann aus Meinhard. Der Rentner erhielt per Telefon eine Benachrichtigung, dass er einen Geldbetrag in Höhe von 37.900 Euro gewonnen habe. Wie bei dieser Masche üblich, wollte der unbekannte Anrufer den Senior dazu überreden, zur Anforderung seines Gewinns und zur Bezahlung eines Geldkuriers 900 Euro in Form von Google-Gutscheinen zu entrichten.

Letztlich blieb es in beiden Fällen nur bei einem betrügerischen Versuch, die vermeintlichen Opfer gingen nicht auf die Zahlungsforderungen ein.

>Tipps zu Inkasso-Schreiben:

   -Gehen Sie nicht auf finanzielle Forderungen ein, die Sie nicht 
zuordnen können.
   -Prüfen Sie den Inhalt von Inkassoschreiben oder 
Zahlungsaufforderungen genau.
   -Inkasso-Büros mit Sitz in Deutschland verwenden eine 
nachvollziehbare Bankverbindung im Inland; daher Vorsicht bei einer 
ausländischen Bankverbindung, diese deutet auf betrügerische 
Absichten hin.
   -Überprüfen Sie, ob Sie die Dienstleistungen, für die Sie bezahlen
sollen überhaupt in Anspruch genommen haben.
   -Lassen Sie sich von etwaigen Folgeschreiben, mit denen die 
unlauteren Inkassobüros Sie weiter unter Druck setzen wollen, nicht 
beeindrucken und geben Sie der Zahlungsforderung nicht nach.
   -Bedenken Sie dennoch, dass es trotz allem auch real existierende 
Inkasso-Büros in Deutschland gibt und eine Zahlungsaufforderung 
berechtigt sein kann.
   -Halten Sie bei finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen 
Rücksprache und holen Sie sich Rat.
   -Informieren Sie die Polizei, wenn Ihnen ein Schreiben verdächtig 
vorkommt und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

>Tipps zu Gewinnversprechen:

   -Geben Sie niemals vorher auf Anweisung Geld (z.B. für 
Gutscheinkarten/Steamkarten o.ä.) aus, um danach einen Gewinn zu 
erhalten!
   -Rufen Sie keine kostenpflichtigen Rufnummern an, um Gewinncodes 
zu übermitteln oder einen Gewinn anzufordern!
   -Überlegen Sie, ob Sie überhaupt an Gewinnspielen teilgenommen 
haben. Wer an Gewinnspielen nicht teilnimmt, kann auch nicht 
gewinnen!
   -Fragen Sie den Anrufer nach Name, Adresse und Telefonnummer und 
das Gewinnspiel um das es angeblich geht.
   -Gehen Sie niemals auf Geldforderungen ein, ziehen Sie im Zweifel 
eine Person ihres Vertrauens zu Rate.

Weitere Informationen und Präventionstipps erhalten Sie auch unter www.polizei-beratung.de

Polizeidirektion Werra-Meißner-Pressestelle-; PHK Först

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Werra-Meißner
Niederhoner Str. 44
37269 Eschwege
Pressestelle

Telefon: 05651/925-123
E-Mail: poea.werra.meissner@polizei-nordhessen.de

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